Vor Umwelt- und Naturkatastrophen ist niemand gefeit. Und die Schäden, die durch diese Ereignisse entstanden sind, waren so hoch, dass manche Versicherungen ganz tief in die Tasche greifen mussten, um die Versicherten zu entschädigen. Wenn diese denn eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hatten. So haftet bei Schäden an einem Rohbau, der durch Hochwasser zerstört wurde, immer der Bauunternehmer, der im schlimmsten Fall das noch nicht fertig gestellte Haus abreißen und auf seine Kosten wieder neu bauen muss. Der Bauherr muss lediglich etwas länger mit der Fertigstellung warten, aber sich nicht an den zusätzlichen Kosten beteiligen. Da die Bauunternehmer immer mal mit solchen Ereignissen, aber auch weniger dramatischen Situationen wie z. B. Vandalismus rechnen müssen, schließen diese von sich aus schon eine Bauwesenversicherung ab, da ihnen sonst der finanzielle Ruin droht. Von der Bauwesenversicherung erhält der Bauunternehmer dann die ihm entstandenen Mehrkosten erstattet. Dabei werden zwei Formen dieser Versicherung angeboten: Die Bauwesenversicherung "ABN" und "ABU". Dabei zielt die Verschlüsselung ABN auf ein ganz konkretes Bauobjekt und sichert den Bauherrn und den Generalunternehmer für die Zeit des gesamten Baus ab. Man bezeichnet diese Form der Bauwesenversicherung auch als Bauherren- bzw. Unternehmerrisiko. Bei der Bauwesenversicherung ABU zielt der Schutz hingegen auf die Bauleistungen und die Nebenleistungen und sichert hauptsächlich den Bauunternehmer ab. Diese Form der Bauleistungsversicherung ist die häufigere. Um einen vollständigen, nahezu alle Schäden abdeckende Versicherung zu bekommen, sollten Bauherr und Bauunternehmer beide Formen der Bauwesenversicherung abschließen.
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