Die spezielle Aussteuer-Versicherung soll die Kosten einer späteren Heirat abdecken. Im Prinzip handelt es sich um eine kleine Kapital-Lebensversicherung. Der Versicherungseffekt gegenüber einem einfachen Sparplan besteht darin, dass bei Tod des Versicherungszahlers die Pflicht erlischt, weitere Beiträge zu zahlen. Das begünstigte Kind erhält bei vorzeitigem Tod des Versorgers dennoch die geplante Versicherungssumme, um die - heute wie gestern - sehr beachtlichen Kosten einer Heirat / Hochzeit und der damit verbundenen Feierlichkeiten abzudecken. Die Versicherungssumme wird bei Heirat oder in der Regel mit Vollendung des 25. Lebensjahrs des versicherten Kindes fällig.
Für den Interessierten an einer Aussteuerversicherung bleibt zu prüfen, ob es nicht Sinn macht, eine reine Kapital-Lebensversicherung bzw. Risiko-Lebensversicherung abzuschließen, um das Todesrisiko des Versorgers abzusichern. Reine Kapital-Lebensversicherungen bringen häufig in höhere Rendite als spezielle Formen der Kapital-Lebensversicherung, wie hier der Aussteuer-Versicherung. Für die Unterschiede zwischen den Prämien einer Risikolebensversicherung und der geplanten Aussteuerversicherung kann bei der Bank auch ein entsprechender Sparplan angelegt werden, der das gewünschte Kind zwecks der Kosten einer Hochzeit begünstigt. Auf der anderen Seite bevorzugen viele Versicherungsnehmern, die einen Vertrag für eine Aussteuerversicherung abschließen, den Komfort und das gute (Ge-)Wissen, dass für die Hochzeit explizit vorgesorgt wurde und Geld speziell für diesen erfreulichen Zweck beiseite gelegt wurde und im Bedarf - selbst bei Ableben der Eltern bzw. eines Elternteils - in voller Höhe zur Verfügung steht.
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