Die Gothaer Glasversicherung ist geeignet für alle Personen, die Mieter oder Eigentümer von Wohnungen und Wohnhäusern sind. Die Versicherung bietet eine so genannte Allgefahrendeckung, das heißt, sie zahlt einen Schaden unabhängig vom Grund der Verursachung. Somit sind Schäden abgedeckt bei sämtlichen Ursachen, wie zum Beispiel Fremdverschulden, versehentliches Selbstverschulden, Schäden durch Unwetter, Schäden durch Einbruch oder Vandalismus usw.
Der Versicherungsschutz umfasst zwei Arten von Verglasung, einerseits Verglasungen am Mobiliar, andererseits Verglasungen am Gebäude. Zu den Mobiliarverglasungen zählen sämtliche Glasscheiben, die an Bildern, Schränken, und Vitrinen angebracht sind. Darüber hinaus sind Wandspiegel, Standspiegel und an Schränken befindliche Spiegel (jedoch keine Spiegelschränke) versichert, weiterhin Glasscheiben an Öfen, Gasgeräten und Elektrogeräten. Auch Glasplatten, entweder solche, die lose aufliegen oder Platten, die fest verankert sind, wie auch die Glaskeramik-Platten von Ceran-Kochfeldern gehören in den Versicherungsschutz hinein.
Der Schutz der Gebäudeverglasung umfasst sämtliche Glasscheiben an Fenstern, Türen und Dächern, an Wintergärten, Terrassen, Veranden, Balkonen und Loggien, an Wänden und Decken, des Weiteren Brüstungen von Duschkabinen, Vorbauten zum Wetterschutz etc.
Bis zu einem Betrag von 2000 Euro sind künstlerisch verarbeitete Verglasungen, Kunststoffverglasungen und Gerüstkosten abgedeckt.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind unter anderem Hohlgläser (z.B. PC-Monitore und LCD-Fernsehgeräte), optische Gläser (z.B. Ferngläser und Brillengläser), Möbel aus Glas und Glasbeschichtungen von Möbelstücken.
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