Für das Fahrrad bzw. Fahrräder besteht keine explizite Versicherungspflicht, eine gesonderte Fahrradversicherung ist nur bei hochwertigen Fahrrädern gegen Diebstahl erforderlich. Sowohl das Haftpflichtrisiko als auch der Diebstahlschutz bei normalen Rädern sind durch andere Versicherungen abgedeckt.
Haftpflicht Wer mit dem Fahrrad einen Unfall verursacht, haftet für die Behandlungskosten sowie die materiellen Schäden seines Unfallgegners. Die private Haftpflichtversicherung deckt das Risiko des Fahrradfahrens vollständig ab, so dass keine gesonderte Fahrrad-Haftpflichtversicherung erforderlich ist; ohne eine Absicherung gegen Haftpflichtschäden sollte sich aber niemand auf ein Fahrrad setzen.
Diebstahl und Beschädigung In der Hausratversicherung ist das Fahrrad nicht immer mitversichert. Wenn es eingeschlossen ist, werden hohe Anforderungen an die Verschließbarkeit des Abstellraumes gestellt, sofern das Rad nicht während des Gebrauchs entwendet wurde. Besonders teure Räder sind in der Hausratversicherung grundsätzlich nicht versichert, so dass für diese der Abschluss einer gesonderten Fahrradversicherung unumgänglich ist. Diese Versicherungen stellen unterschiedliche Ansprüche an das An- und Abschließen des Rades, die exakten Versicherungsbestimmungen müssen unbedingt genau gelesen werden. Vollkaskoversicherungen, bei welchen die Schäden am eigenen Rad nach einem schuldhaft verursachten Unfall übernommen werden, sind für Räder bislang nur vereinzelt auf dem Markt zu finden. Wenige Gesellschaften bieten eine Reparaturversicherung an.
Rechtsschutzversicherung Eine Rechtsschutzversicherung ist zur Abdeckung des Prozessrisikos bei zu Unrecht verhängten Bußgeldern nützlich. Für die Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche ist sie nicht erforderlich, das entsprechende Prozessrisiko übernimmt die Haftpflichtversicherung.
ADFC Mitglieder Mitglieder des Fahrradclubs ADFC sind gegen Haftpflichtansprüche sowie in Rechtsschutz Angelegenheiten versichert, bei der Inanspruchnahme der Gruppenversicherung ist jedoch ein Selbstbehalt zu leisten.
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