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STAATLICH GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGE

Mit Riester und Rürup zur staatlichen Förderung

Es mag an der mangelnden Bereitschaft vieler junger Menschen gelegen haben, für die Zeit nach ihrem Erwerbsleben eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzubauen, um den Lebensstandard aufrechterhalten zu können, dass der Gesetzgeber mit der so genannten Riesterrente ein Produkt geschaffen hat, mit dem die Versicherten in den Genuss einer staatlich geförderten Altersvorsorge kommen können. Dazu müssen sie lediglich Arbeitnehmer sein, in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und ein für die Riester-Rente zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschließen. Die staatliche Förderung wird dann über die jährliche Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragt, das die Zulage direkt in den Vertrag überweist. Dabei ist die Höhe der Zulage entscheidend abhängig von der Anzahl der förderungsfähigen Personen und der Höhe der jährlich eingezahlten Beiträge in den Riester-Vertrag. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen 4% des jährlichen Bruttoeinkommens, jedoch maximal 2.100 Euro, in den Vertrag eingezahlt werden. Die staatliche Zulage reduziert dabei den Eigenanteil was bedeutet, dass gerade Familien mit einem geringen Einkommen und vielen Kindern eine hohe Zulage erhalten und so einen geringen eigenen Sparbeitrag leisten müssen.

Eine ganz andere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge stellt demgegenüber die nach dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup benannte Rürup Basisrente dar. Hier handelt es sich um ein klassisches Steuersparmodell, von dem Selbstständige und Freiberufler mit einem hohen Einkommen profitieren, da sie die Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einem Betrag von 20.000 bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten steuermindernd geltend machen können, die später gezahlte Rente allerdings voll versteuern müssen.

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Letzte Änderung am Mittwoch, 1. Februar 2012 um 18:49:57 Uhr.


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