Versicherungszentrum.de Rentenversicherung Rürup Rente  


RÜRUP-RENTENVERSICHERUNG

Altersvorsorge nach Rürup

Die Rürup Rente bzw. Basis Rente ist eine Altersvorsorgeversicherung, die sowohl für Selbstständige als auch für Arbeitnehmer und Angestellte in Frage kommt und die dem Versicherungsnehmer neben der Sicherheit der Beiträge und der zukünftigen Rentenleistungen besondere steuerliche Vorteile bietet. Diese Vorteile betreffen sowohl die Einzahlungsphase als auch die Auszahlungsphase der Rürup Rente.

Während der Einzahlungsphase zahlt der Versicherungsnehmer regelmäßige Beiträge, die in der Steuerklärung angegeben werden können und als Vorsorgeaufwendungen für den Altersruhestand als abzugsfähige Sonderausgaben deklariert werden. Pro Jahr können Ledige einen Höchstbetrag von bis zu 20.000€ und Verheiratete entsprechend einen Höchstbetrag von bis zu 40.000€ als Sonderausgaben zur Altersvorsorge angegeben. Einzahlungen in die Rürup Rente die darüber hinausgehen unterliegen keiner steuerlichen Begünstigen mehr. Die steuerliche Entlastung während der Einzahlungsphase nimmt schrittweise zu, da ein zunehmend höherer Betrag absetzbar ist. Im Jahr 2005 konnten bis zu 60% der jährlichen Beiträge in die Rürup Rente abgesetzt werden. Bis zum Jahr 2025 wird dieser Prozentsatz jährlich um 2% angehoben, so dass die Abzugsfähigkeit der Beiträge schließlich 100% erreichen wird.

Während der Auszahlungsphase der Rürup Rente ist vorgesehen, dass im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung ab 2005 die Rentenleistungen zunehmend höher besteuert werden. Ausgehend von einer Besteuerung von 50% steigt dieser Prozentsatz analog zur Besteuerung während der Einzahlungsphase jährlich um 2%. Ab 2021 beträgt die jährliche Steigerung nur noch 1%. Im Jahr 2040 wird schließlich eine 100%ige Besteuerung erreicht sein.

Die Leistungen der Rürup Rente können nur in Form von lebenslangen monatlichen Rentenzahlungen in Anspruch genommen werden. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Der Versicherungsnehmer kann den Zeitpunkt, ab dem er die Rentenleistungen beziehen möchte, selbst bestimmen und nach seinem 60. Geburtstag die Rentenleistungen jederzeit anfordern. Zusätzlich zu den Steuervorteilen bietet die Rürup Rente auch die Gewissheit, dass das Kapital nicht beansprucht werden muss bzw. der Vertrag aufgelöst werden muss wenn der Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn arbeitslos oder insolvent werden sollte. Die Rürup Rente kann weder veräußert, übertragen oder beliehen werden.

Die Rürup Basisrente |
 
Rürup-Produkte zur Altersvorsorge



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