Versicherungszentrum.de Rentenversicherung Rürup Rente  


RÜRUP-PRODUKTE ZUR ALTERSVORSORGE

Vorsorgeaufwendungen steuerlich zum Teil absetzbar

Als Rürup-Rente wird umgangssprachlich die von dem deutschen Ökonomen Bert Rürup initiierte Basisrente bezeichnet, welche eine Form der vom Staat subventionierten Altersvorsorge darstellt. Die Rürup-Rente wurde dabei nach dem Vorbild der gesetzlichen Rentenversicherung konzipiert. Der Abschluss eines Rürup-Rentenvertrages ist seit 2005 möglich.

Die Rürup-Rente ist eine freiwillige Versicherung und dient der privaten Altersvorsorge. Die private Rentenversicherung ist alleine auf die Vorsorge des jeweiligen Vertragsinhabers ausgerichtet. Die Rürup-Rente stellt eine aus privaten Beträgen angesparte Rentenversicherung dar und garantiert eine lebenslange und monatlich ausgezahlte Rente.

Die Beiträge zu dieser privaten Rentenversicherung werden in der Ansparphase steuerlich begünstigt und somit vom Staat gefördert. Dabei können bis zu 20.000 Euro pro Jahr steuerlich vergünstigt in der privaten Altersvorsorge angelegt werden. Die später ausgezahlte Rentenleistung muss dann allerdings komplett versteuert werden. Es wird so möglich, eine individuelle Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufzubauen.

Grundsätzlich ist die Basisrente zunächst einmal für alle interessant, die eine hohe Steuerbelastung zu tragen haben. Die zentrale Zielgruppe der Rürup-Rente stellen in erster Linie Selbstständige dar, die sich einer relativ hohen Steuerbelastung ausgesetzt sehen. Für Selbstständige wird es dadurch auch möglich, ihre Altersvorsorge steuerlich fördern zu lassen. Gleichermaßen ist die Rürup-Rente auch für Freiberufler und Gutverdienende interessant. Die Rürup-Rente wird insgesamt umso interessanter, je höher der persönliche Steuersatz des Versicherungsnehmers ist. Mit zunehmender Steuerlast steigt das als Förderquote bezeichnete Verhältnis zwischen Steuerersparnis sowie erforderlichem Beitragsaufwand und somit auch die Rendite der Rürup-Rente.

Die Rürup-Rente kann nicht ausgezahlt oder vererbt werden. Allerdings wird die private Rentenversicherung vom Staat steuerlich gefördert. Desweiteren wird sie bei Arbeitslosigkeit nicht angerechnet. Während der Ansparphase ist die Basisrente unpfändbar. Bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld wird das angesparte Kapital aus einem Rürup-Rentenvertrag nicht zum Vermögen hinzugerechnet und die Altersvorsorge bleibt erhalten.

Die Rürup-Rente wird erst mit dem Beginn des 60. Lebensjahres als klassische monatliche Rente ausgezahlt. Die Rürup-Rente wird als Leibrente bezeichnet, es besteht kein Kapitalwahlrecht. Das gesparte Kapital darf ausschließlich in der Form einer lebenslangen Leibrente ausbezahlt werden. Die jeweils angesparten Beträge können daher ausschließlich zur Altersvorsorge verwendet werden. Im Gegensatz zu der klassischen gesetzlichen Rente ist die Rürup-Rente nicht umlagenfinanziert, sondern kapitalgedeckt.

Grundsätzlich es dabei möglich, die Basisrente sowohl als klassische Rentenversicherung als auch als fondsgebundene Rentenversicherung abzuschließen. Mittlerweile bieten zahlreiche Anbieter auch eine Kombination aus der klassischen Rentenversicherung sowie der fondsgebundenen Rentenversicherung an. Die Rürup-Rente kann auch mit weiteren Versicherungsprodukten kombiniert werden. So ist es möglich, einen Todesfallschutz oder eine Hinterbliebenenrente zu Gunsten der Angehörigen abzuschließen.

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