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FEUERSOZIETÄT RÜRUP-RENTE |
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Basisrente / Rüruprente der Feuersozietät
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Bei der Rürup Rente der Feuersozietät Berlin Brandenburg handelt es sich um eine staatlich geförderte Rentenversicherung, die Privatpersonen zum Zwecke der finanziellen Vorsorge für den Altersruhestand abschließen können. Die Rürup Rente bietet besondere steuerliche Vorteile und wurde als Antwort auf eine Änderung in der Gesetzeslage konzipiert. Diese Änderung sieht vor, dass der zu versteuernde Anteil der Renteneinnahmen zwischen dem Jahr 2005 und dem Jahr 2040 schrittweise erhöht wird, bis sie zu 100% zu versteuern sind. Analog dazu können die Beitragszahlungen in die Altersvorsorge mit einem zunehmend höheren Prozentsatz steuerlich geltend gemacht werden. Ausgehend von 60% der Beitragszahlungen bzw. maximal 20.000€ für ledige und 40.000€ für verheiratete Personen im Jahr 2005, erhöht sich jährlich der absetzbare Betrag. Im Jahr 2025 können schließlich 100% der Beitragszahlungen in die Rürup Rente steuerlich geltend gemacht werden. Hierdurch können Versicherungsnehmer in einem höheren Maße als es bei anderen Altersvorsorgeversicherungen der Fall ist Steuern sparen.
Zum Kreis der Personen, die von den steuerlichen Vorteilen der Rürup Rente profitieren können, zählen Selbstständige, Freiberufler, Arbeitnehmer, Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte. Für den Abschluss der Rürup Rente der Feuersozietät Berlin Brandenburg müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Die Höhe der laufenden Beiträge in die Rürup Rente werden unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Versicherungsnehmers und der gewünschten späteren Rentenleistungen festgelegt. Neben den regelmäßigen Zahlungen können während der Einzahlungsphase auch spontane Zuzahlungen geleistet werden. Hierdurch erhöhen sich das Kapital und die späteren Rentenleistungen aus der Versicherung. Zudem können auf diese Weise auch die gesamten steuerlichen Vorteile ausgeschöpft werden, wenn die steuerlich relevante Betragsgrenze noch nicht erreicht wurde. Wenn die laufenden Beiträge ordnungsgemäß eingezahlt werden, sind dem Versicherungsnehmer die Leistungen aus der Rentenversicherung garantiert. Dies umfasst das Recht den Beginn der Rentenzahlungen jederzeit zwischen dem 60. und dem 80. Lebensjahr zu beantragen und ab diesem Zeitpunkt lebenslange monatliche Leistungen zu erhalten. Sollte der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit arbeitslos werden, muss die Altersvorsorgeversicherung nicht aufgelöst werden, da sie Hartz IV sicher ist. Auf Wunsch können durch die Rürup Rente der Feuersozietät auch die Hinterbliebenen der versicherten Person abgesichert werden und finanzielle Leistungen aus der Versicherung beziehen. Dies kann während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart werden. (05.05.2011)
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