Dass der Gesetzgeber erst ein Gesetz für eine staatliche zulagenorientierte Altersvorsorge auf den Weg bringen musste zeigt, wie wichtig einerseits die private Vorsorge des Einzelnen für die Zeit nach dem Erwerbsleben ist und andererseits, wie wenig Eigenvorsorge bis zu diesem Zeitpunkt betrieben wurde. Die staatlich geförderte Riester-Rente sollte ein Anreiz dafür sein, dass viele Unentschlossene bzw. solche, die sich aufgrund ihres Einkommens den Abschluss einer privaten Altersvorsorge nicht leisten konnten, nun einen solchen Vertrag abschließen.
Dabei können sich die Versicherten nicht aussuchen, welche Art von Vertrag sie abschließen. Um in den Genuss der staatlich geförderten Riester-Rente zu kommen, muss ein extra vom Bundesamt für Versicherungswesen zertifizierter Vertrag abgeschlossen werden. Dieser muss bei Vertragsende garantieren, dass wenigstens die Summe der eingezahlten Beiträge sowie die Zulagen und letztlich die Verzinsung auf alle Fälle zur Auszahlung gelangen. Ebenso muss das Kapital als monatliche Rente ausgezahlt werden, wobei eine Hinterbliebenenrente bei Tod des Versicherten über einen gewissen Zeitraum möglich ist; eine Einmalauszahlung des gesamten Kapitals ist jedoch nicht möglich.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der förderberechtigten Personen. Dabei wird unterschieden zwischen einer Grundzulage für den Versicherungsnehmer und seinen Ehegatten und einer Kinderzulage. Außerdem ist die Förderung abhängig von der Höhe der jährlich eingezahlten Summe. Die Höchstförderung erhält derjenige, der 4 % seines Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt. Dabei ist die maximale Summe auf 2.100 € pro Jahr begrenzt.
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