Dass der Gesetzgeber nunmehr die private Altersvorsorge durch Gewährung einer Zulage entsprechend fördert, hängt sicher auch damit zusammen, dass bis vor einigen Jahren immer noch zu wenige Menschen einen privaten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben. Um das zu ändern, hat der Gesetzgeber die die so genannte Riester-Rente eingeführt und die Förderung sollte als Anreiz dienen, einen solchen Vertrag abzuschließen. Dabei setzt sich die staatliche Förderung aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen, die sich an dem in den Riester-Vertrag eingezahlten Jahresbeitrag orientiert. Dabei hat sich gezeigt, dass Familien mit einer großen Anzahl von Kindern mehr von der Riester-Förderung profitieren, da die Zulagen höher und der eigene Sparbeitrag dann entsprechend geringer ausfällt. Denn mehr als 2.100 € pro Jahr bzw. 4 % des Jahresbruttoeinkommens brauchen in einen Riester-Vertrag nicht eingezahlt werden, um die Maximalförderung zu erhalten. Da sind die gewährten Zulagen bereits eingerechnet.
Wie erwähnt setzt sich die Förderung aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes regelmäßig angehoben wurde. Seit dem Jahr 2008 beträgt sie jährlich 154 Euro. Sie muss im Zuge der jährlichen Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragt werden und fließt automatisch in den entsprechenden Vertrag mit ein.
Ein ganz besonders attraktives Angebot gibt es für junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Riester-Vertrag abschließen wollen und somit direkt zulagenbegünstigt sind. Sie erhalten als so genannten Berufseinsteiger-Bonus einmalig eine Grundzulage in Höhe von 200 € auf ihren Riester-Vertrag überwiesen.
|