Nahezu alle Versicherer, die ihren kapitalgedeckte Verträge anbieten, haben auch die Riester-Rente im Portfolio. Denn was für den Kunden gut ist, kann für die Versicherungen ja nicht schlecht sein, wenn man angesichts des Erfolges der Riester-Rente die Zahlen für die abgeschlossenen Verträge betrachtet. Denn jeder Riester-Vertrag bedeutet für die Vermittler solcher Verträge ja auch ein Provisionsgeschäft.
In diesen Vermittlergesprächen sollte den Kunden dann die Einzelheiten der Riester-Rente nahegebracht werden. Dazu gehört selbstverständlich, wie hoch die Förderung des Staates eigentlich ist, denn nicht nur der Versicherte erhält diese Grundzulage; vielmehr werden vorhandene eigene Kinder ebenfalls berücksichtigt und erhalten eine Kinderzulage. Dass die Höhe der Förderung abhängig ist von der eingezahlten Summe aus eigenem Erspartem, sollte ebenfalls in dem Vermittlergespräch erwähnt werden. Die Swiss Life sagt auf ihrer Homepage sehr deutlich, dass die Maximalförderung nur erreicht wird, wenn der Versicherte auch den Höchstbetrag, d. h. 4 % seines Jahresbruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt. Da Riester-Verträge besondere gesetzliche Auflagen erfüllen müssen, ist nicht jedes Produkt, das die Versicherungen anbieten, als Riester-Rente geeignet.
Die Swiss Life bietet ihren Kunden neben der Riester-Rente-klassisch auch die Riester-Rente FRV-fondsgebunden an. Während die klassische Variante einer eher konservativen und auf Sicherheit gesetzten Anlagestrategie trotzt, hat die fondsgebundene Riester-Rente durchaus ihre Risiken. Sicher sind auch bei der Swiss Life die Beiträge nebst Zulagen sicher und gelangen garantiert verzinst zur Auszahlung, dennoch werden erwirtschaftete Überschussbeteiligungen in Investmentfonds investiert, die bekanntermaßen keine sichere Rendite versprechen.
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