Die Stuttgarter Basisrente classic 39 ist vorgesehen für Selbstständige und Angestellte, die für ihren Ruhestand finanziell vorsorgen möchten und wird vom Staat durch steuerliche Vorteile gefördert. Für Kunden, die besonders viel Wert auf Garantie und Erhalt der finanziellen Leistungen legen, ist diese Variante der Stuttgarter Basisrente interessant, da sie sich durch ihre Sicherheit auszeichnet.
Bei ledigen Versichertern werden die eingezahlten Beiträge in der Steuererklärung bis zu einem Betrag von 20 000 Euro als Sonderausgabe für die Altersvorsorge anerkannt. Bei verheirateten Personen erhöht sich der Betrag auf bis zu 40 000 Euro. Auch Einmalzahlungen neben der regelmäßigen Einzahlung der Versichertenbeiträge und flexible Zuzahlungen ab einem Betrag von 500 Euro sind problemlos möglich.
Das Risiko eines inflationären Wertverlustes der Rentenleistungen wird verringert, wenn die Zahlung der Beiträge regelmäßig dynamisch angepasst werden. In finanziell schwierigen Zeiten kann sich der Versicherte bis zu 24 Monate von der Beitragszahlung freistellen lassen. Während der Elternzeit verlängert sich die Frist auf bis zu 36 Monate. Zudem ist im Falle der Berufsunfähigkeit möglich, dass die Stuttgarter Versicherung die Beitragszahlungen übernimmt, wenn dies vorher vereinbart wurde (siehe hierzu den Beitrag zur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung). Auch im Falle von Arbeitslosigkeit ist die Altersvorsorge nicht gefährdet, da die Basisrente classic 39 trotzdem nicht gekündigt werden muss. Ab dem 60. Lebensjahr ist die Auszahlung der monatlichen Leistungen möglich.
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