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WÜRTTEMBERGISCHE RIESTER-RENTE

Die Riesterrente der Württembergischen

Die Riester-Rente gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird privat finanziert. Der Staat fördert die private Rente durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten. Auch die Württembergische Versicherung bietet die Riesterrente im Rahmen ihrer Rentenversicherung-Angebote an. Im Jahr 2000 wurde diese Art der Altersvorsorge während der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Württembergischen Versicherung eingeführt. Da die gesetzliche Rente längst nicht mehr dem entspricht, was im Alter benötigt wird, ist das Ziel der Riester-Rente die private Altersvorsorge zu ergänzen. Um möglichst viele Menschen zu einer zusätzlichen Vorsorge zu ermutigen, unterstützt der Staat die Riester-Rente mit umfangreichen Steuerersparnissen.

Abgeschlossen werden kann die Riester-Rente von Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Angesprochen werden hiermit vor allem Angestellte im öffentlichen Dienst, Beamte, abhängig Beschäftigte, Richter und Soldaten aber auch jeder, der als Selbstständiger gesetzlich pflichtversichert ist, wie zum Beispiel in der Künstlersozialklasse. Bei Eheleuten ist es für den Abschluss einer Riester-Rente nicht notwendig, dass beide Partner gesetzlich pflichtversichert sind. Solange einer der beiden Ehepartner pflichtversichert ist, kann auch der andere einen eigenen Vertrag abschließen und die Zulage erhalten. Einen besonderen Reiz bietet diese Art der Altersvorsorge wenn nur einer der beiden berufstätig ist. Dann nämlich kann auch der nichtberufstätige Ehepartner die Riester-Rente beantragen und seine Altersvorsorge aufbauen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Ehepaar nicht dauerhaft getrennt lebt. Für wen diese Art der Rentenversicherung sinnvoll ist und für wen nicht, lässt sich individuell entscheiden.

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