Die "Karlsruher Private BasisRente" wird im Sinne einer Rürup-Rente von der Karlsruher Lebensversicherung AG als Möglichkeit einer steuerbegünstigten Altersvorsorge angeboten. Gemäß dem Alterseinkünftegesetz erfolgt eine steuerliche Gleichbehandlung der Beiträge zur BasisRente und zur gesetzlichen Rente. Das Prinzip, auf dem das Konzept der Karlsruher Private BasisRente basiert, ist denkbar einfach: Zunächst werden regelmäßig Beiträge gezahlt, die ebenso wie die Beiträge zur gesetzlichen Rente steuerlich als so genannte "Sonderausgaben" abgesetzt werden können. Mit relativ wenig Aufwand lässt sich also ein beachtlicher Steuervorteil erzielen. Im Anschluss an die Einzahlungsphase wird dann eine unbefristete Altersrente ausgezahlt – und zwar lebenslang.
Durch das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung sind im Ruhestand weniger Steuern zu bezahlen. Denn in der Regel sind im Ruhestand die steuerpflichtigen Einnahmen wesentlich niedriger. Ein weiterer Vorteil ist laut Anbieter, dass keine Anrechnung der privaten BasisRente auf das Arbeitslosengeld II erfolgt. Die Altersvorsorge bleibt also in vollem Umfang erhalten.
Der Rentenbeginn kann selbst bestimmt werden und auf Wunsch bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahrs eintreten. Im Todesfall geht das bereits eingezahlte Geld nicht einfach so verloren, denn Ehepartner und Kinder können die eingezahlten Beiträge - mit entsprechendem Abzug der bereits ausgezahlten Rentenleistungen - als Waisenrente bzw. lebenslange Rente beziehen. Alternativ kann auch eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden.
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