Mit ihrer im Jahre 2005 eingeführten Basisrente möchte die Debeka Versicherung ihren Kunden eine Möglichkeit bieten, sich eine lebenslange und garantierte Altersrente ab dem vollendeten 60. Lebensjahr zu sichern. Der Hauptgrund für die Einführung dieser Basisrente war die Tatsache, dass der Staat seine Bürger verstärkt dazu aufgerufen hat, selbst für ihr Alter Vorsorge zu tragen. Auf diese Weise sollen Lücken in der gesetzlichen Rentenversicherung geschlossen werden. Wenn man den Aussagen der Debeka Versicherung Glauben schenken darf, dann kann die Basisrente einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, Altersarmut zu verhindern.
Laut Versicherungsangaben wird die Basisrente ein Leben lang gezahlt, unabhängig davon, wie alt der Versicherte wird. Neben einer garantierten Mindestverzinsung des eingezahlten Kapitals in Höhe von 2,25% stellt die Debeka auch hohe Überschussbeteiligungen in Aussicht, die zu einer deutlichen Erhöhung des Rentenanspruches führen können. Im Gegensatz zur Mindestverzinsung kann die Überschussbeteiligung jedoch von der Versicherungsgesellschaft nicht garantiert werden, da sie von unterschiedlichen Faktoren abhängig ist. Eine entscheidende Rolle hierfür dürfte vor allem die künftige Entwicklung auf dem Kapitalmarkt spielen. Der Versicherte hat auch die Möglichkeit, diese Überschussbeteiligungen sicherheits- oder renditeorientiert anzulegen.
Die Debeka Basisrente kann sehr flexibel gestaltet und grundsätzlich auch vor dem 60. Lebensjahr abgerufen werden. Auf diese Weise ist eine Anpassung an den Beginn des Ruhestandes möglich. Allerdings mindert eine vorzeitige Zahlung die Höhe der Rente, was jedoch durch eine Zuzahlung weitgehend wieder ausgeglichen werden kann. Auch die Beitragszahlung kann entsprechend den eigenen Wünschen flexibel gestaltet werden. Möglich sind hier sowohl monatliche Beiträge als auch Einmalzahlungen oder jährliche Sonderzahlungen. Letztere können bis zur steuerlichen Höchstgrenze geleistet werden.
Bei der Debeka Basisrente handelt es sich laut Versicherungsangaben um ein Vorsorgeinstrument, welches weder beliehen, übertragen, veräußert, noch kapitalisiert werden darf. Während der Ansparphase ist die Debeka Basisrente sowohl Hartz-IV-sicher als auch insolvenzgeschützt. Auch in der Rentenphase ist sie nur begrenzt pfändbar.
Eine sinnvolle Ergänzung zur Debeka Basisrente stellt die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) dar. Die Debeka bietet hier die Möglichkeit, die Berufsunfähigkeitsrente steuerwirksam in den Basisrentenvertrag zu integrieren. Im Todesfall ist auch eine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen, z.B. in Form einer Witwenrente, Witwerrente oder Waisenrente, möglich.
Die Debeka Basisrente kann jederzeit angepasst werden, wenn sich die persönlichen Lebensverhältnisse ändern. Hier bietet die Gesellschaft Nachversicherungsgarantien und Optionen wie zum Beispiel den Einschluss der Hinterbliebenenabsicherung an. Dazu ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
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