Da die gesetzlichen Rentenleistungen heute kaum ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu halten, ist der zusätzliche Abschluss einer Privatrente sinnvoll. Hierdurch ist der Versicherungsnehmer im Alter finanziell unabhängig und gut versorgt. Versicherungsgesellschaften und Banken bieten verschiedenen Formen der Privatrente an, die sich in Bezug auf die Höhe und die Rendite der laufenden Beiträge und in Bezug auf die späteren Versicherungsleistungen unterscheiden. Darüber hinaus gibt es staatlich geförderte Privatrenten, die neben jährlichen Zulagen von bis zu 308€ auch steuerliche Vorteile bieten und im Falle der Arbeitslosigkeit im Gegensatz zu den meisten anderen Privatrenten nicht aufgelöst werden müssen. Die Gestaltung der Privatrente hängt von den Vorstellungen des Versicherungsnehmers ab und kann individuelle Wünsche berücksichtigen.
Die Laufzeit der privaten Rentenversicherung sollte sich an der Dauer der Erwerbstätigkeit des Kunden orientieren, so dass die Rentenzahlungen möglichst mit Eintritt in den Altersruhestand beginnen sollten. Mitunter gelten je nach Versicherungsgesellschaft Bedingungen, die vorsehen, dass die Laufzeit der Privatrente zwischen dem 60. und dem 65. Lebensjahr des Versicherungsnehmers enden muss und die Auszahlungsphase einsetzen muss.
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Leistungen der Privatrente in monatlichen lebenslangen Zahlungen erbracht werden. Wird allerdings vertraglich die Option auf eine Kapitalzahlung vereinbart, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit statt der monatlichen Zahlungsweise eine einmalige Kapitalzahlung zu beantragen und die gesamte Versicherungssumme auf einmal zu erhalten. Dies ist zum Beispiel sinnvoll, wenn ein hoher finanzieller Bedarf besteht oder wenn Verbindlichkeiten wie Kredite zurückgezahlt werden sollen.
Bei staatlich geförderten Versicherungen können hierbei Betragsgrenzen gelten, so dass nur ein bestimmter Teil des Kapitals auf diese Weise ausgezahlt werden kann und der Rest in monatlichen Rentenleistungen zu beziehen ist.
Die Höhe der laufenden Beiträge hängt unter anderem von der Höhe der vereinbarten Rentenleistungen ab. Um von möglichst geringen Beiträgen und gleichzeitig einer hohen Privatrente im Alter profitieren zu können, sollte eine möglichst lange Laufzeit vereinbart werden. Sinnvoll ist sofort mit Eintritt in die Erwerbstätigkeit eine Privatrente abzuschließen. Im Weiteren kann eine dynamische Beitragsgestaltung gewählt werden, durch welche die Versicherungsprämien regelmäßig um den vereinbarten Prozentsatz erhöht werden. Hierdurch erhöhen sich auch die späteren Rentenleistungen und einer inflationsbedingten Wertminderung des Geldes wird vorgebeugt. Je nach Anbieter kann die dynamische Beitragsanpassung jedes zweite Jahr ausgesetzt werden, so dass die laufenden Beiträge nicht zu einer finanziellen Belastung für den Versicherungsnehmer werden.
Das Bezugsrecht regelt, wer das angesammelte Kapital der aufgebauten Privatrente erhält, wenn der Versicherungsnehmer vor Fälligkeit der Rentenversicherung verstirbt. Den gesetzlichen Erben oder der benannten Person wird das Kapital meist in einer Summe ausgezahlt.
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