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NACHGELAGERTE BESTEUERUNG VON PRIVATEN RENTEN

Die nachgelagerte Rentenbesteuerung

Die nachgelagerte Rentenbesteuerung wurde 2005 eingeführt und hat zur Folge, dass viele Rentner auf ihre Alterseinkünfte Steuern bezahlen müssen. Der Prozess läuft schrittweise, sodass erst im Jahr 2040 die volle Rentenbesteuerung wirksam wird. Dafür werden die für die Zusatz-Privatrente heute geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich begünstigt.

Was heißt das nun konkret? Wer während seiner Berufstätigkeit oder Selbstständigkeit monatlich Beträge in seine privaten Rentenversicherungen investiert, wie zum Beispiel die Riester-Rente oder Rürup-Rente, kann diese Beträge steuerlich geltend machen. Das heißt, bis zu einem bestimmten Betrag müssen für Altersvorsorgeaufwendungen keine Steuern entrichtet werden. Im Gegenzug werden die daraus resultierenden Rentenzahlungen aber im Alter besteuert. Dabei ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass diese Verfahrensweise für die breite Masse der Bevölkerung von Vorteil ist, da die steuerliche Belastung im Alter wesentlich geringer ist, als in der Schaffensphase. Wer heute für seine Altersversorgung privat vorsorgt, kann von Steuervorteilen profitieren, muss aber im Falle der Rentenzahlung mit einer steuerlichen Belastung rechnen.

Man kann die nachgelagerte Besteuerung drehen und wenden, wie man will. Mit den neuen Gesetzen zu den Alterseinkünften und der Einführung der nachgelagerten Besteuerung wollte die Gesetzgebung erreichen, dass sich mehr Menschen für die private Vorsorge entschließen, weil ihnen steuerliche Anreize gegeben werden. Wer heute gut vorsorgt, spart heute Steuern, die sich der Staat später durch die nachgelagerte Besteuerung wieder zurückholt. Also um die Steuern herum (oder den Großteil davon) kommt niemand wirklich. Praktisch wird die Steuerpflicht nur aufgeschoben, aber nicht aufgehoben.

 

Letzte Änderung am Mittwoch, 1. Februar 2012 um 18:49:58 Uhr.


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