Das Thema private Altersvorsorge ist für Selbständige besonders interessant, da sie im Gegensatz zu den Arbeitnehmern in der Regel bei Renteneintritt keine oder eine wesentlich geringere Rentenzahlung durch die gesetzliche Rentenversicherung erhalten werden. Die entstehende Versorgungslücke ist daher größerer als bei Arbeitnehmern.
Möglichkeiten der privaten Vorsorge gibt es viele, ein Vergleich der verschieden Anbieter lohnt sich. Bei der Wahl einer geeigneten Form der Altersvorsorge sollten Selbständige auf die Pfändungssicherheit achten. Denn der Fall Insolvenz des Unternehmens hat in den meisten Fällen ebenso eine Privatinsolvenz zur Folge. Damit die für das Alter angedachten Ersparnisse nicht durch Gläubiger verwertet werden können, empfiehlt es sich bei Vertragsabschluss einer privaten Rentenversicherung auf Details zu achten.
Laut deutschem Recht ist eine Altersvorsorge nur dann nicht pfändbar, wenn eine Rentenzahlung frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr monatlich beziehungsweise in regelmäßigen Abständen erfolgt. Eine vorzeitige Rentenzahlung kann nur für den Fall der Berufsunfähigkeit vereinbart werden. Jegliche Altersvorsorge bei der eine Einmalzahlung erfolgt beziehungsweise erfolgen kann, diese Variante wird als Kapitalwahlrecht bezeichnet, ist grundsätzlich pfändbar, da bei solchen Verträgen ein Rückkaufswert besteht.
Selbständige haben die Möglichkeit bereits bestehenden Versicherungsverträge den gesetzlichen Bestimmungen zur Pfändungssicherheit anzupassen, neue Verträge sollten bereits von Beginn pfändungssicher abgeschlossen werden. Der Verzicht auf eine private Altersvorsorge ist Selbständigen nicht zu empfehlen, da dies langfristig zur Altersarmut führen kann.
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