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PRIVATE ALTERSVORSORGE FÜR FREIBERUFLER

Achten Sie auf Pfändungssicherheit

Freiberufler wie beispielsweise Rechtsanwälte und Mediziner sind im Regelfall nicht in der gesetzliche Rentenversicherung versichert. Aus diesem Grund erhalten sie bei Rentenbeginn keine oder nur eine geringe monatliche Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit diese Berufsgruppen ihren Lebensstandard im Alter beibehalten können bedarf es einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge, anderenfalls entsteht eine Versorgungslücke.

Möglichkeiten der Altersvorsorge gibt es viele, sei es durch die langfristige Anlage von Geld, durch den Abschluss einer Lebens- beziehungsweise Rentenversicherung oder durch den Erwerb von Wohneigentum. Je nach Anlageform unterscheiden sich die Rendite als auch die Möglichkeit die Altersvorsorge bei Bedarf liquid zu machen.

Da viele Freiberufler ebenso wie Selbständige für die Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebs oft hohe Investitionen tätigen müssen und den Gläubigern gegenüber voll haften, sollte bei der Überlegung über die beste Altersvorsorge auch die Pfändungssicherheit bedacht werden. In der Regel ist das gesamte Vermögen eines Freiberuflers pfändbar und so nicht insolvenzsicher. Trotzdem gibt der Gesetzgeber eine Möglichkeit die Altersvorsorge unpfändbar zu machen. Dies ist der Fall, wenn es sich bei der Altersvorsorge um eine reine Rentenversicherung handelt, bei der die Zahlung der Rente frühestens nach der Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt. Versicherungen bei denen jedoch ein Wahlrecht zwischen Kapital in Form einer Einmalzahlung und Rente besteht, können gepfändet werden.

Bei Abschluss einer privaten Altersvorsorge sollten Freiberufler den Fall der Insolvenz beachten und falls notwendig auch bereits bestehende Versicherungen anpassen. Ein Vergleich der verschiedenen Gesellschaften und Angebote lohnt sich immer.

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