Vor allem für Selbständige und Freiberufler ist die private Altersvorsorge sehr wichtig. Aufgrund der kürzeren Beitragszahldauer beziehungsweise der geringeren Beitragshöhe werden sie eine wesentlich geringere Altersrente durch die gesetzliche Rentenversicherung erzielen. Ohne private Vorsorge entsteht eine enorme Versorgungslücke. Durch ihre selbständige beziehungsweise freiberufliche Tätigkeit gehen sie zudem im Regelfall ein großes unternehmerisches Risiko ein, häufig ist dieses mit Verbindlichkeiten und Krediten verbunden. Im Fall des beruflichen Scheiterns müssen Freiberufliche und Selbständige, vor allem Einzelunternehmer und Gesellschafter einer GbR aufgrund der vollständigen Haftung mit dem Geschäfts- und Privatvermögen, ebenso die private Insolvenz anmelden. Eine nichtpfändungssichere Altervorsorge würde in diesem Fall durch die Gläubiger veräußert. Deshalb empfiehlt es sich vor allem dieser Risikogruppe, aber natürlich jedem anderen Versicherungsnehmer, darauf zu achten dass ihre private Altersvorsorge pfändungssicher ist. Eine Pfändungssicherheit der privaten Altersvorsorge besteht in Deutschland jedoch nur, wenn laut Vertrag frühestens ab dem 60. Lebensjahr bis zum Lebensende eine regelmäßige Rentenzahlung erfolgt. Im Fall einer Berufsunfähigkeit darf die Zahlung ausnahmsweise eher erfolgen. Auf Grundlage des Gesetzes ergibt sich somit, dass jede Altersvorsorge die eine Kapitalzahlung oder ein Kapitalwahlrecht vorsieht aufgrund eines entstehenden Rückkaufswert gepfändet werden kann. Deshalb sollten bestehende Versicherungsverträgen pfändungssicher angepasst werden. Bei Abschluss von neuen Verträgen sollte vorab bereits auf die Pfändungssicherheit geachtet werden.
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