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ALTERSVORSORGEAUFWENDUNGEN

Beiträge zu Rentenversicherungen und die Steuer

Dass sich jeder Arbeitnehmer auf den verdienten Ruhestand freut, ist angesichts der oftmals langen Lebensarbeitszeit mehr als verständlich. Allerdings können die wenigsten Rentner die letzte Lebensphase ihres Lebens ohne eine finanzielle Versorgung überstehen und so erhalten von der Rentenkasse eine gesetzliche Rente ausgezahlt. Zusätzlich dazu - da die gesetzliche Rente nicht ausreicht, den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten - werden oftmals private Kapitalversicherungen abgeschlossen, die die Lücke zwischen Rente und letztem Nettoeinkommen zumindest annähernd schließen soll. Bis die Auszahlung sowohl der gesetzlichen Rente wie auch privater Versorgungen erfolgt, vergehen nicht selten viele Jahrzehnte, in denen der Arbeitnehmer Beiträge einzahlen muss. Diese Beiträge werden auch Altersvorsorgeaufwendungen genannt, die der Arbeitnehmer während seiner Berufstätigkeit in der Steuererklärung angeben und unter Umständen sogar steuermindernd geltend machen kann. Dabei gehören aber nicht nur die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder die zu privaten Lebensversicherungen zu den Altersvorsorgeaufwendungen; auch Beiträge an landwirtschaftliche Alterskassen, andere berufsständische Versorgungseinrichtungen oder die Beiträge zur so genannten privaten Rürup Basis-Rente (beliebt bei Selbständigen) werden zu den Altersvorsorgeaufwendungen gezählt.

 

Letzte Änderung am Mittwoch, 1. Februar 2012 um 18:49:57 Uhr.


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