Versicherungszentrum.de Reiseversicherung Reisegepäckversicherung HanseMerkur Reisegepäckversicherung  



Versicherungszentrum.de


Ausbildungsversicherung


Berufsunfähigkeitsversicherung


Gebäudeversicherung


Haftpflichtversicherung


Hausratversicherung


KFZ-Versicherung


Krankenversicherung


Kreditversicherung


Lebensversicherung


Pflegeversicherung


Rechtsschutzversicherung


Rentenversicherung


Reiseversicherung
Reisegepäckversicherung
Allianz Reisegepäckversicherung
Axa Reisegepäckversicherung
Barmenia Reisegepäckversicherung
DBV-Winterthur Gepäckversicherung
Deutscher Ring Gepäckversicherung
DEVK Reisegepäckversicherung
Elvia Reisegepäckversicherung
Europäische Reisegepäckversicherung
Generali Reisegepäckversicherung
Gothaer Reisegepäckversicherung
HanseMerkur Reisegepäckversicherung
Helvetia Reisegepäckversicherung
HUK Coburg Reisegepäckversicherung
SV Sparkassen-Versicherung Gepäck
Zurich Reisegepäckversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Reiseabbruchversicherung
Reiseversicherer


Sachversicherungen


Sterbegeldversicherung


Tierversicherungen


Transportversicherung


Unfallversicherung


Zahnversicherung


Sonstige Versicherungen


Versicherungsgesellschaften


Versicherungsvergleich


Versicherungsmakler


Sonstiges


Lexikon
Designtrenner für alle Websites zu Versicherung und Versicherungen


Versicherungszentrum Sitemap
Versicherungen Sitemap
Impressum & Datenschutz




HANSEMERKUR REISEGEPÄCKVERSICHERUNG

Reisegepäck versichern bei der Hanse Merkur

Die Versicherungsgruppe HanseMerkur bietet unter anderem eine Reisegepäckversicherung an. Laut Angaben des Versicherungsunternehmens ersetzt diese den Zeitwert der Gegenstände, die der Versicherungsnehmer auf seiner Reise mit sich führt. Sie haftet zudem auch für all die Dinge, die der Versicherte auf seiner Reise noch zusätzlich erworben hat, falls diese abhanden kommen, beschädigt oder zerstört werden.

Die Haftung der HanseMerkur tritt nach Aussage dieser Versicherung dann in Kraft, wenn der Schaden am Reisegepäck durch eine strafbare Handlung einer dritten Person eintritt - zum Beispiel Diebstahl - oder durch das Beförderungsunternehmen selber zustande kommt, eine Ausnahme bilden hier allerdings mitgeführte Wertsachen. Den Angaben der HansMerkur zufolge gilt diese Haftung auch bei Unfällen des Transportunternehmens.

Wird das Reisegepäck nicht fristgerecht - das heißt nicht innerhalb eines Tages - durch das zuständige Beförderungsunternehmen ausgeliefert, werden laut HanseMerkur notwendige Ersatzkäufe durch den Versicherungsnehmer bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Schadensfall ersetzt.