Die Versicherungsgruppe HanseMerkur bietet unter anderem eine Reisegepäckversicherung an. Laut Angaben des Versicherungsunternehmens ersetzt diese den Zeitwert der Gegenstände, die der Versicherungsnehmer auf seiner Reise mit sich führt. Sie haftet zudem auch für all die Dinge, die der Versicherte auf seiner Reise noch zusätzlich erworben hat, falls diese abhanden kommen, beschädigt oder zerstört werden.
Die Haftung der HanseMerkur tritt nach Aussage dieser Versicherung dann in Kraft, wenn der Schaden am Reisegepäck durch eine strafbare Handlung einer dritten Person eintritt - zum Beispiel Diebstahl - oder durch das Beförderungsunternehmen selber zustande kommt, eine Ausnahme bilden hier allerdings mitgeführte Wertsachen. Den Angaben der HansMerkur zufolge gilt diese Haftung auch bei Unfällen des Transportunternehmens.
Wird das Reisegepäck nicht fristgerecht - das heißt nicht innerhalb eines Tages - durch das zuständige Beförderungsunternehmen ausgeliefert, werden laut HanseMerkur notwendige Ersatzkäufe durch den Versicherungsnehmer bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Schadensfall ersetzt.
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