Die Gothaer Reisegepäckversicherung kann für eine einmalige Auslandsreise bis zu einem Zeitraum von 30 Kalendertagen oder als Jahresversicherung abgeschlossen werden. Bei der Jahresversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit dem Entfernen der versicherten Sachen aus der Wohnung des Versicherten zum Zweck der Reise und endet mit dem Wiedereintreffen der versicherten Sachen nach Abschluss der Reise. Zusätzlich kann man zwischen einer Einzelversicherung (bei alleinreisenden Personen) und einer Familienversicherung wählen.
Versichert ist bei der Reisegepäckversicherung der Gothaer das gesamte Reisegepäck, das der Versicherungsnehmer oder die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen auf einer Reise mit sich führen. Der Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung gilt weltweit und umfasst die Erstattung des Zeitwertes bei Verlust des teilweisen oder gesamten Reisegepäcks durch Diebstahl oder Raub sowie die Beschädigung oder das Abhandenkommen während des Transports.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind laut Versicherungsanbieter Bargeld, Fahrkarten und Flugtickets, Wertpapiere, Dokumente und Urkunden, Kontaktlinsen und Prothesen, Kunstgegenstände und Sportausrüstungen, zu denen auch Fahrräder und Surfbretter gehören. Für Mitglieder von Segel- und Motorbootvereinen bietet die Gothaer spezielle Reisegepäckversicherungen an, bei denen auch die Wassersportausrüstung mitversichert ist.
Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers gehören u.a. die unverzügliche Anzeige des Schadensfalles beim Versicherer. Vorsätzliche Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers können zur teilweisen Kürzung oder zum kompletten Wegfall der Versicherungsleistung führen.
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