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DEVK REISEGEPÄCKVERSICHERUNG

Reisegepäck versichern über die DEVK

Die Reisegepäckversicherung der DEVK gilt während Urlaubsreisen weltweit und dient dem Schutz vor den finanziellen Folgen, die durch den Diebstahl, Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks entstehen können. Im Schadensfalle trägt die Reisegepäckversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme die Kosten für den Ersatz des Gepäcks und der persönlichen Vermögenswerte. Eine Beschränkung in Bezug auf die Anzahl der versicherten Gepäckstücke gilt nicht. Auch Personen wie Ehe- oder Lebenspartner und Kinder können durch die Reisegepäckversicherung der DEVK finanziell abgesichert werden, so dass auch deren Gepäck versichert ist. Die Höhe der Versicherungssumme kann frei gewählt werden und beträgt zwischen 3.000€ und 10.000€.

Die Versicherungsleistungen der DEVK Reisegepäckversicherung schützen des Gepäck des Versicherungsnehmers solange es in einem Flugzeug, in der Bahn oder ähnlichen befördert wird und während des Aufenthalts in einem Hotel oder ei ner anderen Reiseunterkunft. Auch wenn das Gepäck auf einem Gepäckträger angebracht ist oder in einer Gepäckaufbewahrung gelagert wird, ist es versichert. Unabhängig von der Art und dem Grund der Beschädigung bzw. des Verlustes des Gepäcks kommt die DEVK in einem solchen Falle für den Ersatz des Gepäcks auf. Im Weiteren sind jegliche Schäden an dem Gepäck, die durch Einbruch, Raub und Erpressung, einen Unfall des Versicherungsnehmers oder des Transportmittels sowie durch Naturgewalten wie Feuer durch die Reisegepäckversicherung abgedeckt. Für Schmuck, Foto- und Videoausrüstungen und Souvenirgegenstände gelten bestimmte Betragsgrenzen, bis zu denen die DEVK eine finanzielle Entschädigung leistet. Diese liegen für Andenken bei 300€ und für die anderen Vermögensgegenstände bei maximal einem Drittel der vereinbarten Versicherungssumme.

Einige Gegenstände und Vermögenswerte, die beispielsweise für die berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers benöti gt werden oder deren Neuwert 1.500€ übersteigt, sind nicht versichert. Der Versicherungsschutz für Gegenstände im Fahrzeug des Versicherungsnehmers gilt zwischen 06:00 und 22:00 und während einer Unterbrechung der Fahrt von höchstens 2 Stunden.



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