Reisegepäckversicherungen versichern z.B. den Verlust des Gepäcks durch Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung. Im Versicherungsfall übernimmt die Reisegepäckversicherung den finanziellen Schaden. Unterscheiden lassen sich sowohl Reisegepäckversicherungen für Urlaubsreisen als auch Reisegepäckversicherungen explizit für Geschäftsreisen. Darüber hinaus gibt es Reiseversicherungen, die z.B. eine Reiserücktritt-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung kombinieren. Solche All-Round Reiseversicherungen werden beispielsweise von der Union Reiseversicherung, Travel Secure, Hanse Merkur und ELVIA angeboten. Zudem übernehmen einige Hausratversicherungen ebenfalls den Verlust von Gepäckstücken oder den Diebstahl von Schmuck aus dem Hotelzimmer. Im Vorfeld wird meist im Versicherungsvertrag eine maximale Versicherungssumme für das Reisegepäck festgelegt.
Eine Firmenreisegepäckversicherung bietet beispielsweise die Axa Versicherung an. Darin ist der Verlust des Koffers während eines Fluges, Diebstahl des Gepäcks aus einem Auto und Gepäckverlust im Hotel abgesichert. Während einige Versicherer Einschränkungen in Bezug auf den Umfang des Versicherungsschutzes haben, umfasst der Versicherungsschutz der Axa Firmenreisegepäckversicherung Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Verlieren, Unfall des Transportmittels oder des Versicherten, Regen, Schnee, Sturm, Feuer und Höhere Gewalt. Darüber hinaus ist es möglich den Versicherungsschutz individuell zu ergänzen. Das bedeutet, dass es möglich ist, die Versicherung auf den privaten Bereich auszudehnen. Ebenso können Bargeld, Mobiltelefone und beruflich mitgeführte Sachen mitversichert werden. Um den tatsächlichen Neuwert der abhanden gekommenen Gegenstände zurückzuerhalten ist es nötig eine Vereinbarung einer Neuwertentschädigung abzuschließen.
Auf jeden Fall lohnt sich, wie bei Abschluss jeder anderen Versicherung auch, der Vergleich der AGB's im Vorfeld.
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