Versicherungszentrum.de Rechtsschutzversicherung Strafrechtsschutz


STRAFRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Rechtsschutz für Angelegenheiten des Strafrechts

Eine Strafrechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die den Bereich Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten abdeckt. Sie kann in der privaten Rechtsschutzversicherung integriert oder einzeln abgeschlossen werden. Teilweise wird diese Versicherung auch als Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung bezeichnet.

Die Rechtsschutzversicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Strafverfahren angestrebt wird oder er einen Einspruch gegen Bußgeld einlegen möchte. Die Strafrechtsschutzversicherung beinhaltet keinen Versicherungsschutz für Straftaten, die vorsätzlich begangen wurden, aus diesem Grund sind alle Verfahren der Steuerhinterziehung nicht versichert.

Eine Strafrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel alle Kosten und Auslagen die durch einen Prozess entstehen. Als Beispiele sind hierbei die Kosten für einen Anwalt beziehungsweise die Kosten des Verfahrens zu nennen. Teilweise deckt sie bis zu einer versicherten Höhe auch Strafkautionen ab.

Ein typischer Bereich, in dem die Versicherung häufig in Anspruch genommen wird, ist der Straßenverkehr. Bußgelder bei stark überhöhter Geschwindigkeit in Verbindung mit Fahrverbot können für erwerbestätige Versicherungsnehmer existenzbedrohend werden und nur Einspruch gegen den Bescheid in Verbindung mit einem Gerichtsverfahren kann den Versicherungsnehmer vor den Folgen schützen.

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften muss eine Selbstbeteiligung in Höhe von circa 150 und 300 Euro gezahlt werden. Zusätzlich ist in der Regel eine Wartefrist von 3 oder 6 Monaten einzuhalten. Strafsachen oder die Ordnungswidrigkeiten deren Ursache vor Versicherungsbeginn anhängig waren, sind jedoch weiterhin ausgeschlossen, vor allem bei einem geplanten Wechsel der Versicherung ist dies zu beachten.

Anbieter für Strafrechtsschutzversicherung gibt es viele, ein Vergleich lohnt sich.


Strafrechtsschutz: Nötig, oder nicht?



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