Der Steuerrechtschutz deckt hauptsächlich die entstandenen Gerichtskosten für eine Rechtsstreitigkeit vor dem inländischen Finanz- oder Verwaltungsgericht ab. Häufig handelt es sich dabei um Streitigkeiten um die Höhe der Steuern im Privatleben, bei der Ausübung freiberuflicher Tätigkeiten oder des Kraftfahrzeuges. In der Regel werden die Kosten allerdings erst übernommen, wenn es zur Klage kommt. Das Einholen eines anwaltlichen Rates wird genauso wenig übernommen wie eine Klage vor einem ausländischen Gericht.
Der Schutz greift nicht nur bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, sondern auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit anderen öffentlichen Einrichtungen, wie beispielsweise bei der Erhöhung der Gebühren der Müllabfuhr oder der Gebühr für die öffentlich rechtlichen Fernsehsendern. Außerdem ist einer der Hauptgründe für eine Klage Rechtsstreitigkeiten bezüglich der vom Finanzamt nicht anerkannten Werbungskosten. Der Steuerrechtschutz tritt in diesem Fall für den Kläger ein. Bei den weiteren betroffenen Steuerarten handelt sich u.a um die Einkommensteuer, die Vermögenssteuer oder die Lohnsteuer. Auch in diesen Bereichen geht es hauptsächlich um aberkannte Sonderausgaben bei der Steuererklärung.
Im Verkehrrechtschutz kommt es oftmals zur Klage, weil das nachgerüstete Auto nicht als schadstoffarm anerkannt wird.
Laut Angaben unterschiedlicher Versicherer ist ein Steuerrechtschutz besonders lohnenswert für Selbstständige. So werden die Kosten übernommen sollte das Finanzamt die Betriebsausgaben dem Grund oder der Höhe nach nicht anerkennen.
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