Viele Fälle im Alltag machen es notwendig, anwaltlichen Rat einzuholen bzw. das eigene Recht vor Gericht geltend zu machen. Derartige Rechtsstreitigkeiten sind jedoch in den meisten Fällen mit hohen Kosten verbunden, wodurch viele Menschen ihr Recht nicht erstreiten, sondern sogar darauf verzichten. Dies muss jedoch nicht sein, denn die privaten Versicherungsgesellschaften bieten die private Rechtsschutz Versicherung an. Die Rechtsschutz Versicherung gilt jedoch nicht pauschal für alle Rechtsgeschäfte, sondern dies muss separat vereinbart werden.
Die Rechtsschutz Versicherung übernimmt in jedem Fall die Kosten für den Anwalt, notwendige Zeugengelder sowie die anfallenden Gerichtskosten. Selbst Strafkautionen werden in vielen Fällen übernommen, allerdings häufig nur bis zu 50.000 Euro. Die genaue Deckungssumme der Rechtsschutzversicherung und somit die Höhe der zu übernehmenden Kosten insgesamt, kann man aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersehen.
Für welche Rechtsgeschäfte die Rechtsschutz Versicherung gilt, kann in den meisten Fällen individuell vereinbart werden. Besonders wichtig ist zum Beispiel die Verkehrsrechtsschutzversicherung, die für Rechtsstreitigkeiten nach einem Unfall eintritt. Weiterhin kann der Arbeitsrechtsschutz, der Mieterrechtsschutz sowie der Privatrechtsschutz in vielen Versicherungsfällen weiterhelfen. Wie bereits erwähnt, können die einzelnen Komponenten separat versichert werden, auf Wunsch gibt es aber auch Kombinationspakete, die zum Beispiel den Privatrechtsschutz, den Berufsrechtsschutz sowie den Verkehrsrechtsschutz verbindet.
Die Kosten der Rechtsschutz-Versicherung werden in erster Linie nach dem Leistungsumfang der Versicherung ermittelt. Um die Kosten zu reduzieren, kann jeder Versicherte einen Selbstbehalt pro Versicherungsfall vereinbaren, der bis zu 500 Euro betragen kann.
Beim Abschluss einer Rechtsschutz Versicherung ist zu beachten, dass die Versicherungsgesellschaften meist erst nach drei Monaten leisten, diese Zeit wird auch „Wartezeit“ genannt.
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