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R+V RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Rechtschutz der R und V Versicherung

Nach Angaben der R+V Rechtsschutzversicherung bietet diese zwei Versicherungsmodelle an, unter denen der Versicherungsnehmer wählen kann. Zum einen wird für den Rechtsschutz eine spezielle Verkehrsrechtsschutzversicherung angeboten. Der R+V zufolge sichert diese den Versicherten ab, wenn es um spezielle Unfallfragen, um Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, Führerschein-Probleme oder auch um Verträge beim Kauf eines Autos geht. Wie diese Rechtsschutzversicherung in ihren Bedingungen ausführt, ist der Versicherungsnehmer mit sämtlichen auf seinen Namen zugelassenen Kratftfahrzeugen- auch Motorrädern- sowie Anhängern versichert und soll weiterhin auch als Fahrer eines Fahrzeugs versichert sein, welches er nur für einen zeitlichen begrenzten Gebrauch gemietet hat. Auch alle anderen berechtigten Fahrer sowie Fahrzeuginsassen sind versichert. Laut Versicherungspolice sind auch Leistungen wie Schadensersatz- und Strafrechtschutz, KFZ-Vertragsrechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz bei Gerichten und Verwaltungssrechtsschutz in Verkehrssachen in die Verkehrsrechts-schutzversicherung eingeschlossen. Der Versicherung zufolge wird ein Rechtsschutz bis zu einer Versicherungssumme von 1.000.000 Euro pro Versicherungsfall gewährt sowie ein Strafkautionsdarlehen bis zu 100. 000 Euro. Der Versicherungsnehmer soll hierbei zwischen einer Selbstbeteiligung von 150 bis 250 Euro wählen können, oder sich auch für das Modell "keine Selbstbeteiligung" entscheiden können.

Außerdem bietet die Rechtsschutzversicherung der R + V ein Paket an, welches die Prozesskosten des Versicherungsnehmers und bei einem verlorenen Prozess auch die des Gegners übernimmt. Laut der R+V umfasst dieses Paket eine Privat-und eine Berufsrechtschutzversicherung. Versichert sind der Versicherungsnehmer selber, sein Ehe- oder Lebenspartner, seine Kinder und Adoptiv- oder Stiefkinder. Dieses Paket versichert, so die R+V, Leistungen wie zum Beispiel Opfer-Rechtsschutz, Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht, Straf-und Schadensersatzrechtsschutz und Arbeitsrechtsschutz.



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