Bei einer privaten Rechtschutzversicherung handelt es sich um eine Versicherung für Privatpersonen. Diese ersetzt Kosten, die durch einen Rechtsstreit oder durch eine Rechtsberatung entstehen. Als Kosten werden unter anderem die Auslagen für den rechtlichen Beistand durch einen Anwalt, Kosten für Gutachtenerstellung sowie die Kosten des Gerichts zu nennen. Versicherte Bereiche sind unter anderem Nachbarschaftsstreitigkeiten, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sowie Schadensersatzansprüche. Auch Kosten durch einen Einspruch bei Straf- und Bußgeldverfahren oder im Steuer- oder Sozialrecht können durch eine privaten Rechtschutzversicherung abgedeckt werden. Viele Versicherer bieten auch Kombinationen mit den Bereichen Miete und Verkehr an. Der innerfamiliäre Bereich wie Erbschaft und ähnliches ist jedoch in der Regel ausgeschlossen beziehungsweise kann nur durch hohe Mehrkosten mitversichert werden.
Die von diversen Versicherern angeboten Leistungen unterscheiden sich teilweise sehr stark voneinander. Es empfiehlt sich daher die Angeboten der verschiedensten Gesellschaften genau zu vergleichen und den eigenen Bedürfnissen anzupassen. Neben den Leistungsbereich hat die anfallende Selbstbeteiligung einen großen Einfluss auf die Beitragshöhe der Versicherung. Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100 bis circa 300 Euro ist in der Praxis üblich. Einige Gesellschaften verzichten auf die Selbstbeteiligung für den Fall, dass der Kunde durch eine Erstberatung von einem Prozess absieht. Eine Rechtsschutzversicherung ist bereits ab einem Jahresbeitrag von circa 60 Euro möglich, um jedoch umfangreich versichert zu sein kann dieser je nach Bedarf auf ein vielfaches steigen. Durch eine Familienrechtsschutzversicherung können Beiträge im Vergleich zu mehreren einzelnen Verträgen gespart werden, ein Vergleich lohnt sich.
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