Beim Abschluss von Versicherungen ist immer zwischen sinnvollen und unsinnigen Versicherungen zu unterscheiden. Pauschal lässt sich dabei aber nicht sagen, welche Versicherung sinnvoll sind, da immer auch das persönliche Umfeld des Versicherungsnehmers eine Rolle spielt. Ganz sicher zu den sinnvollen Versicherungen gehört dabei die private Rechtsschutzversicherung. Dies umso mehr, wenn der Versicherungsnehmer einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht und immer damit rechnen muss, von Geschäftspartnern oder Kunden in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Aus diesem Grund gehört der Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung für Selbstständige für diese zu den Pflichtversicherungen. Zudem deckt eine solche Versicherung weitaus mehr Risiken ab als eine Privatrechtsschutzversicherung für Familien, ist aber in der Prämie auch teurer. So gehört zum Versicherungsumfang zum Beispiel eine Schadensersatzrechtsschutz, Steuerrechtsschutz oder eine Sozialgerichtsrechtsschutz.
Zu beachten bei der im Versicherungsumfang enthaltenen Strafrechtsschutz ist, dass einerseits nur fahrlässig begangene Delikte versichert sind und andererseits Rechtsschutz für Verkehrsangelegenheiten nicht in den Umfang des Strafrechtsschutz fallen, sondern ein eigener Bestandteil der Rechtsschutzversicherung für Selbstständige ist. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner oder Lebenspartner oder seine minderjährigen Kinder den Versicherungsschutz benötigen. Und sollte die Familie auseinander brechen, weil der Versicherungsnehmer und sein Ehegatte sich scheiden lassen wollen, dann besteht auch hier Versicherungsschutz; allerdings ausschließlich für den Versicherungsnehmer und auch nur als Beratungsrechtsschutz ohne Übernahme zusätzlicher Anwaltsgebühren. Das gleiche gilt in Angelegenheiten des Erbrechts, wo die Versicherung ebenfalls nur die Kosten für eine Beratung übernimmt.
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