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ORDNUNGSWIDRIGKEITEN-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Rechtschutz bei Ordnungswidrigkeiten

Die Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung. Sie übernimmt die für die Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren entstehenden Kosten. Diese Kosten können beispielsweise die Anspruchnahme eines Anwaltes entstehen. Ebenso übernimmt die Versicherung Kosten für Zeugengelder, damit ist zum Beispiel der Verdienstaufall des Zeugen gemeint, sowie die Honorare für die Gutachten die Sachverständige erstellen müssen. Auch die Gerichtskosten übernimmt diese Rechtschutz / Risikoversicherung. Teilweise muss der Antragssteller bei einem verlorenen Verfahren auch die Kosten des Antraggegners übernehmen, auch diese sind durch eine Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Eine Ordnungswidrigkeitenrechtsschutzversicherung kann beispielsweise im Fall in einer geahndeten Geschwindigkeitsübertretung sowie bei Fahren bei Rotlicht in Anspruch genommen werden. Auch Vergehen die prinzipiell nur vorsätzlich erfolgen können, als Beispiel ist die Verletzung der Gurtpflicht zu nennen, sind durch eine Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutzversicherung abgesichert. Bei anderen Formen der Rechtsschutzversicherung ist dies in der Regel nicht der Fall. Ausschließlich Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen sind trotz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht versichert.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Abschluss einer Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung zu empfehlen ist, da sowohl der fahrlässige als vorsätzliche Verstoß abgesichert ist. Vor allem im Bereich Verkehr ist dies wichtig, da meisten Verstöße vorsätzlich oder grob fahrlässig, das heißt unter Missachtung der notwendigen Sorgfalt, erfolgen.

Durch ein gerichtliches Verfahren erhält der Versicherungsnehmer beispielsweise die Möglichkeit ein Bußgeld aufzuheben oder beispielsweise ein Fahrverbot in Geldstrafe umzuwandeln, vor allem für Arbeitnehmer die eine Mobilität benötige, ist dies teilweise die einzige Möglichkeit ihrer beruflichen Tätigkeit weiterhin nachzugehen.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz