Selbst wenn man in den Medien oftmals nur die wirklichen Katastrophenfälle zu sehen bekommt, so haben es Vermieter oftmals mit ihren Mietern nicht leicht. Sicher liegt es auch daran, dass in den letzten Jahren die Rechte der Mieter zusehends gestärkt wurden und diese dann immer wieder versuchen, ihre Rechte auch durchzusetzen. Selbst wenn sich manche Angelegenheiten außergerichtlich klären lassen, so erfordern sie dennoch Zeit und sind längst nicht umsonst. Von daher ist jedem Vermieter zu raten, eine Rechtsschutz für Vermieter abzuschließen. Diese übernimmt die Kosten für den eigenen Anwalt bei außergerichtlicher Einigung und sollte eine Streitigkeit dann nur durch ein gerichtliches Verfahren gelöst werden können, werden auch diese Kosten durch die Rechtsschutzversicherung übernommen. Das aber nur, wenn der Vermieter entweder gänzlich unterliegt und so auch die Verfahrenskosten und die Kosten der Gegenseite zu zahlen hat oder bei einem Vergleich, wo die Kosten je nach Kostenentscheidung des Gerichts zwischen den Parteien aufgeteilt werden. Geht das gerichtliche Verfahren zugunsten des Vermieters aus, übernimmt die Rechtsschutzversicherung für Vermieter die Kosten natürlich nicht, sondern die Kosten trägt die unterlegene Partei, also der Mieter.
Die Rechtsschutz Versicherung für Vermieter ist eine eigenständige Versicherung, die meist für ein Jahr abgeschlossen wird. Bei einer längeren Laufzeit gewähren die Versicherer oftmals einen Beitragsrabatt. Die Prämie an sich ist moderat, das auch deswegen, weil viele Versicherer eine Selbstbeteiligung des Vermieters in den Vertrag einbauen um evtl. außergerichtliche Kosten dadurch abgedeckt zu wissen.
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