Versicherungszentrum.de Rechtsschutzversicherung


RECHTSSCHUTZ - BEHALTEN, WECHSELN ODER KÜNDIGEN?

Rechtsschutzversicherung nicht vorschnell kündigen

Jeder vierte Deutsche ist auf eine gerichtliche Auseinandersetzung vorbereitet – mit einer Rechtsschutzversicherung. Damit zählt sie zu den am weitesten verbreiteten freiwilligen Policen. Dank dieses Schutzes können viele Verbraucher ihr Recht schließlich auch durchsetzen. Aber ist die Rechtschutzversicherung deshalb sinnvoll? - Manchmal kann es sinnvoll sein, die Rechtsschutzversicherung zu kündigen. Wer die Rechtsschutzversicherung kündigen möchte, muss auf ein paar Formulierungen achten. Diese sind in Kündigungsmustern enthalten - so können Verbraucher keinen Fehler machen; siehe z.B. den volders-Artikel zum Thema Rechtsschutzversicherung kündigen.

Generell sollte man sich jede vorschnelle Vertragsänderung zwei Mal überlegen; manchmal lohnt es sich, die Police zu behalten, manchmal den Anbieter zu wechseln, und manchmal nach genauer Prüfung dem Vertrag tatsächlich mit einer formgerechten Kündigung ein Ende zu setzen. Nehmen Sie sich die Zeit für unseren heutigen Artikel:

Rechtsschutzversicherungen - Sinnvoll oder nicht?

Gerichtsverfahren gegen große Unternehmen sind häufig teuer und langwierig. Auch wenn Sie denken, Sie haben Recht, ist es eine ganz andere Sache, ob Sie auch Recht bekommen. Neben dem Stress und Ärger den Gerichtsverfahren verursachen, können die Kosten auch enorm sein, die durch das Verfahren entstehen. Rechtsschutzversicherungen helfen zumindest (vgl. unsere Rechtsschutzversicherungen Liste), die Kosten zu decken. Den Ärger und Stress des Verfahrens müssen Sie jedoch alleine durchstehen.

 
Rechtsschutz Versicherung

Rechtsschutz Versicherung © N Media - Fotolia

Wer benötigt einen (welchen) Rechtschutz?

Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht unbedingt die wichtigste Versicherung, die jemand abschließen sollte, kann jedoch dabei helfen, bestimmte Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Privathaftpflichtversicherungen und die Absicherung einer Berufsunfähigkeitsrente (siehe auch Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) sind hier sinnvoller. Nur wer diese Versicherungen besitzt und noch weitere Dinge abgesichert wissen möchte, sollte auch eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese Art der Versicherung deckt Gerichtskosten im Falle eines Streits vor Gericht ab. Allerdings gibt es auch bestimmte Fälle, in denen Rechtsschutzversicherungen nicht zahlen.

Weiterhin ist selbstverständlich auch Ihr Lebensumstand maßgeblich dafür, ob sich eine Rechtsschutzversicherung in Ihrem Falle lohnt oder man eine früher einmal abgeschlossene Rechtschutzversicherung kündigen kann/sollte. Die entscheidende Frage hierbei ist, in welcher Lebenssituation Ärger für Sie droht, den Sie gerichtlich begleiten lassen müssen. Ein Arbeitnehmer, der viel mit dem Auto unterwegs ist, hat ein höheres Risiko eine Rechtsschutzversicherung zu benötigen, als beispielsweise ein Rentner ohne eigenes Auto (vgl. Verkehrsrechtsschutzversicherungen wie etwa den Allianz Verkehrsrechtsschutz und Fahrerrechtsschutz). Auch Mieter profitieren bei Mietstreitigkeiten von der Absicherung einer Rechtsschutzversicherung (vgl. Wohnungsrechtsschutzversicherung), während Eigenheimbesitzer weniger Streitigkeiten um bspw. Nebenkosten fürchten müssen.

Auch Ihr eigener Charakter ist für die Frage entscheidend, ob sich eine Rechtsschutzversicherung lohnt. Sind Sie eher der Streitschlichter und Ihnen ist der Aufwand für ein Gerichtsverfahren zu groß? Dann lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung für Sie eher weniger. Sind Sie jemand, der auf sein Recht pocht und alle Möglichkeiten ausreizen möchte? Dann benötigen Sie eher eine Rechtsschutzversicherung. Rechtsschutzversicherungen sorgen auch dafür, dass Sie einem finanziell besser aufgestellten Gegner ebenbürtig entgegen treten können.

Für Familien bieten die Versicherungen spezielle Tarife an. In Familientarifen sind häufig alle im Haushalt lebenden Personen, auch volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, mit abgesichert (siehe Familienrechtsschutzversicherung).

Deckungsschutz der Rechtschutzversicherung

Rechtsschutzversicherungen basieren in der Regel auf dem Baukastenprinzip. Sie können aus verschiedenen Themenbereichen Ihre Rechtsschutzversicherung zusammenstellen. In der Regel bieten Versicherungen die Bausteine Privat, Beruf, Verkehr, Miete und Immobilien an (vgl. unter anderem unsere Artikel zur Strafrechtsschutzversicherung, Verwaltungsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz / Berufsrechtsschutz und Immobilienrechtsschutz). Je nach Lebenssituation können Sie die Bausteine individuell auswählen und kombinieren. Für Sie ein großer Vorteil, denn Sie müssen nicht für eine Leistung bezahlen, die Sie sowieso nie in Anspruch nehmen werden. Ein Nachteil kann es allerdings sein, wenn bestimmte Bereiche nicht vereinbart worden sind, dann zahlt die Versicherung auch nicht für diesen Bereich - und man hätte auch gleich die Rechtsschutzversicherung kündigen können.

 
Viele Haushalte haben einen Rechtsschutz-Vertrag

Viele Haushalte haben einen Rechtsschutz-Vertrag © Heike Brauer / Fotolia

Ausnahmen des Deckungsschutzes

Jedoch sind nicht alle Streitigkeiten von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt, auch wenn sie eventuell in einen versicherten Bereich passen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Abwehr von Schadensersatzansprüchen, wenn sie nicht durch einen Vertrag begründet werden. Hierfür wäre die private Haftpflichtversicherung zuständig. Ebenso nicht abgedeckt sind Streitigkeiten rund um das Thema Bauen und Baufinanzierungen, die Verteidigung bei vorsätzlichen Straftaten (siehe Rechtsschutz und Strafrecht), Verstöße gegen das Urheber-, Marken- und Patentrecht, Spekulationsgeldanlagen, Streitigkeiten mit Versicherten in der selben Police und Streitigkeiten die auf einer selbstständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers beruhen - für diesen Fall gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen für Selbstständige (Firmenrechtsschutz).

Welche Leistungen deckt die Rechtsschutz?

Rechtsschutzversicherungen decken nicht nur die Kosten Ihres eigenen Anwalts. Im Falle eines verlorenen Prozesses decken diese Versicherungen ebenso die Gerichtskosten, Gebühren für Zeugen oder Sachverständige, Kosten des Gegners und geben sogar teilweise zinslose Darlehen für die Strafkaution. Ebenso können die Kosten für einen Mediator übernommen werden. Geldstrafen und Bußgelder übernehmen sie jedoch nicht.

Grade in Streitigkeiten gegen Ärzte oder beispielsweise Berufsunfähigkeitsversicherungen gehen die zu zahlenden Kosten schnell in die 100.000 Euro. Generell gilt bei Zivilprozessen: Je höher der Schaden bzw. der Streitwert, desto höher sind die Kosten. Insbesondere langwierige Prozesse verursachen oft enorme Kosten.

Wie hoch sind die Beiträge?

Wie hoch sind die Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung? - Rechtsschutzversicherungen sind in der Regel relativ preiswerte Versicherungen. Eine Auswertung von Finanztip im März 2017 hat ergeben, dass die Jahresbeiträge für eine Single-Police mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro zwischen 288 Euro und 325 Euro liegen. Für Familien ergab die Auswertung eine Preisspanne von 338 Euro bis 349 Euro. Die Kosten für diese Versicherungen liegen somit bei etwa 23 Euro bis 29 Euro im Monat.

 
Recht haben und Recht bekommen...

Recht haben und Recht bekommen... ... sind mitunter zwei unterschiedliche Sachen. (© Sandor Jackal - Fotolia)

Worauf sollten Sie achten?

Eine gute Rechtsschutzversicherung zu finden, ist nicht sonderlich schwer, wenn Sie auf folgende Dinge achten:

Versicherungssumme: Die Versicherungssumme ist die Höchstsumme bis zu der die Versicherung die Kosten übernimmt. Empfehlenswert ist eine Summe von 1 Millionen Euro. Für die Begleitung von weltweiten Streitigkeiten kann die Summe auf 300.000 Euro abgesenkt werden.

Ein- und Widersprüche: Viele Rechtsschutzversicherungen leisten erst dann, wenn der Fall tatsächlich vor Gericht geht. Gute und empfehlenswerte Versicherungen leisten jedoch schon im Ein- oder Widerspruchsverfahren. Hier wird bereits vor der Klage geprüft, ob die Einwendungen des Gegners rechtmäßig sind und das Verfahren geändert werden muss. Insbesondere bei beispielsweisen Steuerbescheiden hilft ein gut begründeter Einspruch davor, dass Sie überhaupt Klagen und vor Gericht ziehen müssen. Häufig wird der Bescheid dann entsprechend des Einspruchs abgeändert. Die Versicherungen sparen hierdurch enorm Kosten und übernehmen dadurch häufig schon die Anwaltskosten für die Erstellung eines Einspruchs.

Erbrecht und Familienrecht: Streitigkeiten rund um das Thema Scheidung und Trennung sind von den allermeisten Versicherungen ausgeschlossen. Fragen rund um das Erbe werden zwar häufig übernommen und hierfür die Anwaltskosten getragen, allerdings nur für die reine Beantwortung dieser Frage. Setzt der Anwalt Schriftstücke auf oder nimmt sonstige Tätigkeiten wahr, müssen Sie dies häufig aus eigener Tasche bezahlen. Achten Sie daher darauf, dass die Versicherung auch Anwaltskosten für Erbfolgen, zumindest bis zu einer festgelegten Summe, übernimmt (siehe auch die Infos der Deutschen Vereinigung für Erbrecht).

Strafrecht: Das Strafrecht bietet für Rechtsschutzversicherungen besonders viele Fallstricke. Zum Ersten ist es so, dass viele Versicherungen nur für Vergehen und nicht für Verbrechen bezahlen. Vergehen sind etwa Diebstahl oder Steuerhinterziehung oder Körperverletzung. Eine schwere Körperverletzung ist jedoch ein Verbrechen. Die Grenze zwischen Vergehen und Verbrechen ist daher sehr schwammig. Zusätzlich schließen manche Versicherungen Fahrlässigkeit grundsätzlich aus. Zum Zweiten ist es so, dass sich viele Versicherungen nicht danach, wozu Sie verurteilt worden sind, sondern lediglich danach, was die Staatsanwaltschaft Ihnen vorwirft. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Rechtsschutzversicherung zunächst die Kosten übernimmt, werden Sie wegen eines Verbrechens verurteilt, müssen Sie die Kosten allerdings zurückzahlen.

Mediation: Außergerichtliche Einigungsverfahren wie die Mediation werden immer beliebter. Gute Versicherungstarife bieten Mediationen sogar für Familienstreitigkeiten an, die sonst vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

Einredeverzicht: Der Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit regelt, dass die Streitigkeit begründende Tatsache bereits vor Beginn der Versicherung eingetreten ist und die Versicherung trotzdem die Kosten für das Verfahren trägt. Die Versicherung muss hierfür allerdings mehr als 5 Jahre laufen und die Streitigkeit muss grundsätzlich versichert worden sein. Der klassische Fall hierfür ist die Auseinandersetzung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert die Leistung, weil zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Versicherung eine Gesundheitsfrage falsch beantwortet wurde. Diese Beantwortung liegt nun schon lange zurück und einige Rechtsschutzversicherungen berufen sich darauf, dass die Frage bereits vor Beginn der Rechtsschutzversicherung falsch beantwortet wurde und verweigern eine Kostenübernahme der Streitigkeit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Verzichtet die Rechtsschutzversicherung jedoch auf die Einrede der Vorvertraglichkeit unterstützt sie Sie auch in diesem Fall.

Kapitalanlagen: Streitigkeiten um Geldanlagen und private Rentenverträge wie zum Beispiel Riesterrenten sind häufig vom Versicherungsschutz ausgenommen. Wer viel mit solchen Dingen zu tun hat, sollte einen Tarif wählen, der solche Themen beinhaltet.

Selbstbeteiligung: Die Versicherungsprämie lässt sich deutlich senken, wenn Sie sich darauf einlassen, im Fall des Falles eine Selbstbeteiligung zu tragen. Empfehlenswert sind hier Selbstbeteiligungen in Höhe von 150 Euro. Die Tarife werden so um ca. 10 Prozent bis 20 Prozent günstiger. Ebenso lassen sich die Prämien senken, wenn Sie mit dem Versicherer einen Schadenfreiheitsbonus vereinbaren. Die Tarife oder die Selbstbeteiligung sinkt von Jahr zu Jahr, in dem Sie keinen Schaden melden. Achten Sie allerdings vor einer Schadensmeldung darauf, wie hoch Ihr Beitrag dann wieder steigt und schätzen Sie ab, ob sich die Schadensmeldung lohnt. Siehe zum Thema der Erstattung von Selbstbeteiligungen auch diese Pressemitteilung.

Patientenverfügungen: Viele Versicherungen bieten an, die anwaltliche Beratung für Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten zu übernehmen, häufig wird hier auch keine Selbstbeteiligung fällig.

Empfehlenswertes

Haben Sie noch Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung verfolgen Sie gerne das Video bei Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=tKkQfmEhe9E. Hier wird nochmal alles verständlich und deutlich erklärt.

Ebenso gibt es viele gute Ratgeber und einen Vergleich zum Thema Rechtsschutzversicherung, zum Beispiel auf www.finanztip.de. Auch hier gibt es Erläuterungen und Abwägungen, wann man seine Rechtschutzversicherung kündigen kann / sollte, und wann der Schutz tatsächlich Sinn macht.

 

Youtube: Rechtsschutzversicherung - einfach erklärt! (und was wirklich wichtig ist!) (www.youtube.com/watch?v=tKkQfmEhe9E)

Wechseln und Vergleichen

Nutzen Sie, wenn Sie Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung kündigen und zu einer anderen Versicherung wechseln wollen, unbedingt einen Versicherungs- Vergleich im Internet (siehe auch Beitragsvergleich Rechtsschutzversicherung). Vergleichen Sie die diversen Tarife und sparen so bares Geld.

Achten Sie bei einem Wechsel Ihrer Rechtsschutzversicherung unbedingt darauf, dass Sie die Kündigung erst dann zu dem alten Anbieter absenden, wenn Ihnen bereits ein neues, besseres Angebot vorliegt. Ihnen geht sonst der durchgehende Versicherungsschutz verloren. Sollte dies der Fall sein, leistet die neue Versicherung erst nach einer Wartezeit von drei Monaten.

 
Rechtschutzversicherung kündigen oder wechseln?

Rechtschutzversicherung kündigen oder wechseln? © Yanik Chauvin - Fotolia

Kündigungsfrist

Für die Kündigung einer Rechtsschutzversicherung müssen Sie die Kündigungsfrist beachten. In der Regel betragen diese drei Monate bis zum Ende des Versicherungsjahres. Sicherheitshalber sollte die Kündigung nachweislich beim Versicherer eingehen, zum Beispiel mittels eines Einwurfeinschreibens. Läuft Ihre Versicherung am 31.12. eines Jahres aus, muss das Kündigungsschreiben, zur Wahrung der Kündigungsfrist also am 30.09. bei der Versicherung eingegangen sein.

Ein Sonderkündigungsrecht kann in bestimmten ebenso bestehen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, weil der Versicherungsgrund nicht mehr besteht. Ein Auto wurde beispielsweise abgemeldet, in diesem Fall besitzen Sie ein Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung. Ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat stehen Ihnen in der Regel zu, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, eine Leistung abgelehnt wird oder es sind bereits zwei Rechtsschutzfälle in einem Jahr eingetreten. Sie können für den Wechsel Ihrer Versicherung Vorlage-Schreiben im Internet nutzen. Auch für das Kündigungsschreiben gibt es spezielle Vorlage-Schreiben (Musterschreiben, Muster-Formulare).

Kündigung durch den Versicherer

Neben dem Versicherungsnehmer kann eine Kündigung auch durch den Versicherer erfolgen. Häufig werden Versicherungen durch den Versicherer gekündigt, wenn die Versicherung unwirtschaftlich wird. Das wird regelmäßig der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer zu oft die Versicherung in Anspruch genommen hat. Sollte dies der Fall sein, können Sie sich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen und Ihren Vertrag gegebenenfalls ändern lassen. Manche Versicherer bieten auch an, dass Sie in einem solchen Fall die Versicherung kündigen und ohne Schwierigkeiten zu einem anderen Anbieter wechseln können.

In jedem Fall lohnt es sich bevor Sie Ihre Versicherung kündigen einen Vergleich durchzuführen und die diversen Versicherungstarife miteinander zu vergleichen um bei einem Wechsel keine bösen Überraschungen zu erleben. (19.10.2018)

Beiträge zu einzelnen Rechtsschutzversicherern: HUK Rechtsschutz, Württembergische Rechtsschutzversicherung, HUK24 Rechtsschutz, Debeka Rechtsschutzversicherung, Mecklenburgische Rechtsschutzversicherung, LVM Rechtsschutz)

Weitere Beiträge auf dieser Website

BGV Badische proComfort Rechtsschutzversicherung Die BGV Badische proComfort Rechtsschutz-Versicherung wurde von der Stiftung Warentest mit dem Pr...

BGV Badische proSB Rechtsschutzversicherung Die BGV Badische proSB Rechtsschutzversicherung ist laut eigenen Angaben eine von nur wenigen Rec...

Örag Plus Rechtsschutzversicherung Die Örag Plus Rechtsschutzversicherung ist laut eigenen Angaben ein kompetenter und starker Partn...

Rechtsschutz Union / Alte Leipziger Rechtsschutz Die Rechtsschutz Union ist ein Anbieter von Rechtsschutzversicherungen im Alte Leipziger Halles...

Roland Kompaktplus Rechtsschutzversicherung Der "Roland KompaktPlus Rechtsschutz" scheint besonders für freie Berufe und für kleine bis mitte...

VGH Rechtsschutzversicherung Die VGH Versicherungen mit Sitz in Hannover gehören zu den größten regionalen Versicherern. Das V...


Rechtsschutzversicherung von A-Z |
 
Rechtsschutz für Vereine



Sie sind hier: Versicherungszentrum.de Rechtsschutzversicherung


Versicherungszentrum.de

Versicherungszentrum.de informiert rund um das Thema Versicherung


Rechtsschutzversicherung
Arbeits-Rechtsschutz
Arbeitgeberrechtsschutz
Beratungsrechtsschutz
Berufsrechtsschutz
Eigentümerrechtsschutz
Firmen Rechtsschutz
Gewerberechtsschutz
Grundbesitzer-Rechtsschutz
Internet-Rechtsschutz
Immobilien-Rechtsschutz
Kfz Rechtsschutz
Mietrechtsschutz-Versicherung
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Privatrechtsschutz
Strafrechtsschutz
Verkehrsrechtsschutz Versicherung
Verwaltungsrechtsschutz
Wohnungs-Rechtsschutz
Verkehrsrechtsschutzversicherungen
Rechtschutzversicherer
Rechtsschutzversicherung Vergleich
NAVIGATION: VERSICHERUNG ARTEN, Versicherungszentrum.de


>>>  ZUR STARTSEITE  <<<


Impressum & Datenschutz
Ende Navigation mit allen Versicherungen