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PRIVATE PFLEGEVERSICHERUNG

Grundlagen - privat pflegeversichert

Privat vorzusorgen, gilt nicht erst seit Riester oder Rürup und noch weniger nur ausschließlich für den eigenen Ruhestand als notwendige private Ergänzung zur staatlichen Vorsorge. Auch bei der Pflegeversicherung gilt, seine Zukunft nicht ausschließlich in die Hände des Staates zu legen.

Gerade in Zeiten demografischer Verschiebungen, steigender Lebenserwartung und ebensolcher Kosten im Gesundheitssektor, wurde vor über 10 Jahren im Zuge des Pflegeversicherungsgesetzes eine für alle gesetzlich Versicherten verbindliche Versicherungspflicht eingeführt.

Die Pflegeversicherung muss bei der Krankenkasse abgeschlossen werden, bei welcher der Versicherungsnehmer auch krankenversichert ist, freie Wahl besteht nicht. Was privat Versicherte angeht, so haben diese die Option im Rahmen ihrer nicht-gesetzlichen Privatversicherung eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen.

So gilt der Grundgedanke der Vorsorge und finanziellen Absicherung bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit auch für jene Berufsgruppen, die der gesetzlichen Versicherungspflicht nicht unterliegen und bei schwerer Krankheit und Pflegebedürftigkeit in der Vergangenheit oft mittellos blieben. Aber auch in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig Versicherte können bei Nachweis des Abschlusses einer privaten Pflegeversicherung binnen einer bestimmten Frist aus der Pflegekasse ihrer Krankenkasse austreten.

Die sich bei privaten Pflegeversicherungen nach dem Eintrittsalter richtende geschlechtsneutrale Prämienberechnung folgt im Wesentlichen jener Prämienkalkulation, die auch beim Eintritt in die private Krankenkassenversicherung angewendet wird.

Je älter die Versicherungsnehmer werden, desto größer wird das Risiko des Eintritts der Pflegebedürftigkeit. Insofern muss die private Pflegeversicherung Rückstellungen bilden.

Was die Beitrags- bzw. Prämienhöhe angeht, so richtet dieser sich in der privaten Pflegeversicherung nach den Beiträgen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Während nicht erwerbstätige Kinder bis 23 Jahren und sich in Schul- oder Berufsausbildung befindende junge Erwachsene bis 25 Jahren prämienfrei bleiben, zahlen Studenten ähnlich der Krankenkassensätze der gesetzlichen- und Ersatzkassen einen Einheitsbetrag. Wie auch die gesetzliche, hat auch die private Pflegeversicherung die Aufgabe, gesetzliche Vorgaben umzusetzen und ihre Versicherungsnehmer gegen Pflegebedürftigkeit abzusichern.
Da einige Berechnungen jedoch davon ausgehen, dass die eingehalten Prämie weder für ambulante noch stationäre Pflege ausreichen werden, bieten viele Versicherer nun Zusatzpflegeversicherungen an, die als weiteres finanzielles Polster für den Pflegefall dienen sollen.