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PFLEGEVERSICHERUNG |
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Pflegeversicherung
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Die allgemeinen Gesundheitskosten steigen von Jahr zu Jahr. Und mit der aktuellen demografischen Entwicklung hin zu einer einer gewissen Vergreisung der Gesellschaft wird auch das Thema Altenpflege von wachsender Bedeutung. Die unglaublich hohen Kosten für die Pflege werden heute zum Großteil von der Pflegeversicherung übernommen.
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Unterrubriken zur Pflegeversicherung
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Private Pflegeversicherung Privat vorzusorgen, gilt nicht erst seit Riester oder Rürup und noch weniger nur ausschließlich für den eigenen Ruhestand als notwendige private Ergänzung zur staatlichen Vorsorge. Auch bei der Pfl...
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Gesetzliche Pflegeversicherung Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt in Deutschland eine der fünf gesetzlichen Pflichtversicherungen dar. Aufgabe der Versicherung ist es, die Pflegeleistung für jeden bedürftigen Menschen sic...
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Zusatz-Pflegeversicherung Zur heutigen Zeit steigt die Lebenserwartung stetig an, deshalb ist eine private Pflegevorsorge sehr sinnvoll und wichtig. Zwar sind in Deutschland die gesetzlichen Pflegeleistungen sehr beachtlich...
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Pflegerente Pflegerenten treten in Kraft, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Eine Pflegerente hat den Vorteil, dass beispielsweise (im Falle einer Pflegebedürftigkeit) nicht die eigenen Kinder für beispie...
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Pflegetagegeld Ein Pflegetagegeld wird nach Abschluss einer entsprechenden Versicherung gezahlt, wenn je nach dem gewählten Tarif eine der drei Pflegestufen I, II oder III anerkannt wird. Es wird in den meist...
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Pflegeversicherer Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Kosten einer notwendigen Maßnahme nur teilweise ab. Der über die von ihr gezahlten Leistungen hinausgehende Betrag muss aus dem Vermögen des Versicherte...
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Was Sie über die Pflegeversicherung wissen müssen
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Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung im Rahmen der Sozialversicherungen, die seit 1995 in Deutschland im Sozialgesetzbuch XI verankert ist. Die Träger der Pflegekassen wurden bei den Krankenkassen integriert. Die Beiträge zu den Pflegeversicherungen sind somit Pflicht, daher auch der Begriff Pflichtpflegeversicherung oder Pflegepflichtversicherung. Die Finanzierung der Pflegeversicherung wird im Umlageverfahren realisiert. Dies bedeutet, dass für den Beitragszahler kein persönliches Konto angespart wird, welches noch verzinst werden könnte. Vielmehr werden die Beiträge gleich an die bedürftigen Pflichtversicherten ausgezahlt, wobei die Kassen einen kleinen Restbetrag ansparen können. Alle gesetzlich Versicherten und alle voll Privatversicherten wurden automatisch in die Pflichtpflegeversicherung integriert. Die Beiträge zu den gesetzlichen Pflichtpflegeversicherungen belaufen sich auf 1,70% vom Bruttoarbeitsentgeld. Rentner müssen diesen Beitrag allein aufbringen. Bei Arbeitnehmern splittet sich dieser Beitrag hälftig auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Kinderlose Mitglieder der gesetzlichen Kankenkasse müssen noch einen zusätzlichen Beitrag von 0,25 % leisten. Bei den privaten Krankenkassen gelten altersabhängige Beiträge, jedoch gleiche Leistungen analog zu den gesetzlichen Kassen.
Ein persönlicher Anspruch bei Aufkommen der Pflegebedürftigkeit kann erst durch einen Antrag geltend gemacht werden, wobei ein Gutachter die Pflegebedürftigkeit zu prüfen hat. Dieser Anspruch entsteht erst bei Bedürftigkeit hinsichtlich eines erhöhten Pflegebedarfes oder erhöhten Bedarfes an hauswirtschaftlicher Versorgung. Der Gutachter stellt zudem die Pflegestufe fest, wobei es drei Pflegestufen gibt. Die Pflegestufen unterteilen sich konkret in erhebliche, schwere und schwerste Pflegebedürftigkeit.
Diese Pflegebedürftigkeit wird festgestellt anhand der täglich benötigten Zeit für die Pflege nämlich Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Der bezahlte Pflegesatz unterscheidet sich zudem wie folgt: Pflegegeldzahlungen bei häuslicher Pflege durch eine selbst beschaffte Person wie zum Beispiel Angehörige (Stufe I 205,- €,II: 410,- €,III: 665,- €), Zahlungen bei häuslicher Pflege durch ambulanten Pflegedienst (Stufe I: 384,- € , II: 921,- €, III: 1432,- €), Zahlungen bei Kombination der letzten beiden Varianten, Zahlungen bei Unterbingung im Heim nur nachts oder tags (Stufe I 1023,- €, II: 1279 €, III:1432,- €), Zahlungen bei kompletter Heimunterbringung (Stufe I: 1023,- €, II: 1279,- €, III: 1432,- €). Den Restbetrag für die entstehenden Kosten muss der Pflegebedürftige selbst tragen oder unterhaltspflichtige Angehörige. Gibt es keine entsprechenden Angehörigen und kann der Gepflegte die Kosten nicht selbst tragen, werden die Kosten nach eingehender Prüfung vom Sozialträger ergänzt. Um diese Lücke zu schliessen, kann man auch eine private Pflegezusatzversicherung abschliessen. Bei einem gewünschten zusätzlichen Pflegegeld von z.B. 1200,- € im Pflegefalle, muss man je nach Alter ca. 30,- € pro Monat investieren.
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Welche Leistungen deckt die Pflegeversicherung ab?
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