Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Kosten einer notwendigen Maßnahme nur teilweise ab. Der über die von ihr gezahlten Leistungen hinausgehende Betrag muss aus dem Vermögen des Versicherten aufgebracht werden. Reicht dieses nicht aus, werden die Kinder des Betroffenen im Rahmen ihrer Pflicht zur Erbringung von Unterhaltsleistungen zur Zahlung herangezogen. Wenn diese nicht leistungsfähig sind oder ihr Beitrag auch in Verbindung mit den Zahlungen der Pflegekasse nicht zur Deckung der Pflegekosten ausreicht, zahlt zwar das Sozialamt. Dessen Leistungen bedeuten aber, dass dem pflegebedürftigem Menschen nur noch ein geringes Taschengeld zur freien Verwendung zur Verfügung steht. Auch empfinden viele Bürger es trotz des bestehenden rechtlichen Anspruchs als entwürdigend, im Alter Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Die Zahlungen der staatlichen Pflegeversicherung werden zu Recht nicht als solche wahrgenommen, da es sich bei ihnen um eine Leistung aus gezahlten Versicherungsbeiträgen handelt.
Es ist möglich, durch den Abschluss einer ergänzenden privaten Pflegeversicherung dem Gang zum Sozialamt sowie der finanziellen Belastung der Kinder vorzubeugen. Bei einer privaten Pflegeversicherung wird bei Vertragsabschluss festgelegt, welcher Betrag in welcher Pflegestufe monatlich ausgezahlt wird. Dabei sollte eine Summe gewählt werden, welche gemeinsam mit der gesetzlichen Pflegeversicherung mindestens die Kosten einer Unterbringung im Pflegeheim abdeckt, so dass die Rente komplett zur freien Verfügung steht. Eventuell lässt sich die gesparte Miete abziehen, allerdings ist nicht sicher, ob möglicherweise der Partner weiterhin in der Wohnung bleiben will. Es ist bei mehreren Anbietern möglich, einen Vertrag abzuschließen, wonach die Zahlungen bei einer Unterbringung im Pflegeheim höher sind als bei einer zu Hause erfolgenden Pflege.
Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung werden in einem Monats- oder einem Tagessatz ausgedrückt; ihre Höhe ist neben der getroffenen Vereinbarung auch von der Einstufung in eine Pflegeklasse abhängig. Viele Verträge sehen bei einer Einstufung in die Pflegeklasse 1 keine Zahlungen vor, das ist bedenklich, da auch in dieser die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht die kompletten Pflegekosten abdecken.
Bei der Berechnung der Beiträge für die private Pflegeversicherung gilt, dass diese geringer ausfallen, wenn der Versicherungsnehmer den entsprechenden Vertrag bereits in jungen Jahren abschließt. Das ist verständlich, da ein Pflegefall bei den meisten Menschen erst im Alter auftritt. Wenn junge Menschen, was meistens Folge eines Unfalls ist, schon pflegebedürftig werden, ist die Pflegeversicherung besonders wichtig, da diese häufig auch im Pflegefall höhere Ansprüche an das Leben stellen. Selbstverständlich erfolgt keine gegenseitige Anrechnung von Leistungen der privaten Pflegeversicherung mit denen der Unfallversicherung, beide Verträge verpflichten die jeweilige Gesellschaft zur Zahlung.
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