Das Universa Pflegetagegeld wird in den Tarifvarianten PT Premium und PT Komfort angeboten. Laut eigenen Angaben möchte die Versicherungsgesellschaft einen Beitrag dazu leisten, die Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen und ihren Kunden eine optimale Absicherung im Pflegefall ermöglichen.
Im Rahmen des Tarifes PT Premium können bereits ab der Pflegestufe I Leistungen gewährt werden, der Tarif PT Komfort sichert im Gegensatz dazu nur die Schwerstpflegebedürftigkeit ab. Dies entspricht der Pflegestufe III. Unabhängig vom gewählten Tarif führt das Vorliegen der Pflegestufe III laut Versicherungsangaben immer zu einer Beitragsbefreiung.
Versicherte im Tarif PT Komfort, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können entweder nach 5 oder 10 Versicherungsjahren bzw. mit Vollendung des 50. Lebensjahres in den Tarif PT Premium wechseln. Dieser Wechsel ist auch ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartzeit möglich.
Unabhängig vom gewählten Tarif leistet die Universa Versicherung grundsätzlich immer dann, wenn ein Pflegefall eintritt und zwar unabhängig davon, ob die Pflege von Laien oder von professionellem Personal durchgeführt wird. Für die Leistungshöhe ist es auch unerheblich, ob die Pflege ambulant, stationär oder teilstationär durchgeführt wird.
Für die Universa Pflegetagegeldversicherung gibt es kein Höchsteintrittsalter und auch keine Warte- oder Karzenzzeit. Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich in ganz Europa. Die Höhe des Tagegeldes ist variabel und kann zwischen 10 und 100 € pro Tag liegen. Sowohl bei ambulanter als auch bei stationärer Pflege werden in der Pflegestufe III grundsätzlich 100% der vertraglich vereinbarten Leistungen gezahlt. Die Leistungen für die Pflegestufen I und II betragen 40 bzw. 60% und können vom Versicherten auf Wunsch auch abgewählt werden.
Tritt ein neuer Fall von Pflegebedürftigkeit ein, dann gewährt die Universa Versicherung grundsätzlich immer eine Einmalzahlung in Höhe des Zehnfachen des vereinbarten Tagessatzes. Dies wird alle zwei Jahre wiederholt. Das monatliche Pflegetagegeld wird im voraus gezahlt und steht laut Versicherungsangaben grundsätzlich zur freien Verfügung.
Unter bestimmten Bedingungen können sich die vereinbarten Leistungen auch verdoppeln. Dies trifft vor allem dann zu, wenn die Pflegebedürftigkeit vor dem 65. Lebensjahr eintritt und durch eine Unfall verursacht wurde. Ein anderer Grund, der die Verdopplung der Leistungen rechtfertigen würde, läge dann vor, wenn sich im Haushalt des Pflegebedürftigen noch minderjährige Kinder befinden. Ist der Pflegeaufwand außergewöhnlich hoch, dann können 150% der Leistung gezahlt werden.
Für alle Versicherte steht die Universa-Pflege-Info-Hotline zur Verfügung. Dort beantworten fachkundige Experten alle Fragen rund um das Thema Pflege.
Wer sich für das Universa Pflegetagegeld interessiert, kann bei der Versicherungsgesellschaft unverbindliche Informationen anfordern. Ein entsprechendes Kontaktformular wurde extra dafür vorbereitet. Der Interessent muss hier nur noch seine Adresse eingeben und erhält anschließend das gewünschte Infomaterial per Post zugeschickt.
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