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PFLEGERENTE

Regelmäßige Rentenzahlung an Pflegebedürftige

Pflegerenten treten in Kraft, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Eine Pflegerente hat den Vorteil, dass beispielsweise (im Falle einer Pflegebedürftigkeit) nicht die eigenen Kinder für beispielsweise das Pflegeheim oder den Umbau der Wohnung zahlen müssen. Einen Teil der Kosten kann mit einer Pflegerente auf jeden Fall abgesichert werden (abhängig auch von der Dauer der Einzahlung, der Pflegestufe ect.) Zu welchen Zeitpunkt die Zahlung einer Pflegerente eintritt, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Beispielsweise verspricht der Anbieter "Ideal Pflege Rente" eine Zahlung aber der Pflegestufe II. Die "Ideal Pflege Rente" gibt an, dass sogar Kinder diese Versicherung für die eigenen Eltern abschließen können. Diese Versicherung darf aber nur von einem Alter bis maximal 75 Jahre abgeschlossen werden. Ein weitere Anbieter ist z.B. die "DSP Pflege Sofort Rente". Diese Pflegerente wirbt damit, dass sich das Angebot nur an bereits Pflegebedürftige wendet. Auf jeden Fall ist es ratsam, sich vor Abschluss einer Versicherung genügend Angebote einzuholen und zu vergleichen, damit man im Falle einer Pflegebedürftigkeit auch wirklich eine Pflegerente erhält.