Alle Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten ihre Leistungen nach einem einheitlichen Leistungskatalog. In der Regel handelt es sich um Grundversorgung zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherten. Viele Leistungen sind nicht im Leistungskatalog enthalten, oder nur mit hohen Zuzahlungen zu bekommen (beim Zahnarzt zum Beispiel hochwertiger Zahnersatz bzw. spezielle Zahnbehandlungen; Brille).
Kassenpatienten, die eine besserer Absicherung, Sonderbehandlungen, oder geringere Zuzahlungen wünschen, können dazu eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Es handelt sich dabei um eine zusätzliche freiwillige private Versicherung, bei der der Versicherungsnehmer die gewünschten Zusatzleistungen selbst bestimmen kann. Damit ist es möglich, dass sich Kassenpatienten ähnlich wie Privatpatienten absichern können.
Der zusätzliche Beitrag dieser Versicherung richtet sich immer nach den gewünschten Leistungen, dem Eintrittsalter und eventuellen gesundheitlichen Risiken, sowie den Versicherungsbedingungen der Anbieter. Eine Entscheidung sollte schon in jungen Jahren fallen (max. bis 40 Jahre). Danach kann der Beitrag durch das höhere Eintrittsalter und ev. gesundheitliche Risiken stark ansteigen.
Viele GKV haben Verträge mit privaten Zusatzversicherern, wo langjährige Kassenpatienten ev. günstige Angebote (teilweise ohne Gesundheitsprüfung) bekommen können.
Eine weitere sehr wichtige Zusatzversicherung ist bei Reisen in ein anderes Land die Auslandskrankenversicherung. Deutschland hat mit vielen Ländern Sozialabkommen abgeschlossen, so dass auch die GKV bestimmte Leistungen übernehmen. Beachtet werden muss aber, dass in vielen Ländern die Verteilung von Kassenärzten, oder Krankenhäusern mit Kassenzulassung wesentlich geringer ist, als in Deutschland. Mit der Auslandskrankenversicherung kann jeder Privatarzt, oder Krankenhaus bei Erkrankung gewählt werden. Auch ein notwendiger Krankenrücktransport ist mit versichert. Die GKV übernehmen das nicht.
|