Der Zeitwert ist der Wert eines Gegenstandes der durch eine Wertminderung entsteht. Die Wertminderung setzt sich aus Alter und Abnutzung zusammen. Bei den meisten versicherten Risiken wird im Schadensfall der Zeitwert ausgezahlt. Ein typisches Beispiel hierfür sind die Kfz-Versicherungen, die bei einem Unfall nur den Wiederbeschaffungswert auszahlen. Im Fahrzeugbereich wird in der Regel immer ein Gutachten durch einen Sachverständigen erstellt. Diese Sachverständigen können durch die Versicherungsgesellschaft gestellt oder durch den Versicherungsnehmer beauftragt werden. Eine anerkannte Stelle für Gutachten im Bereich Kfz ist zum Beispiel die Dekra. Bei Konsumgütern wie beispielsweise PC’s wird in der Regel kein Gutachten über den Zeitwert erstellt. Der Versicherungsnehmer muss den Wert durch Belege nachweisen, deshalb ist empfehlenswert Rechungen und Kassenbelege auch nach Ablauf der Garantie aufzubewahren. Ist der Versicherungsnehmer mit dem Angebot der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, sollte er versuchen sich mit der Gesellschaft zu einigen. Falls keine Einigung möglich ist, bietet der Gang vor Gericht die einzige Möglichkeit Ansprüche durchzusetzen. Dabei ist eine Frist einzuhalten, dies sind 6 Monate seit Ablehnung des Angebots der Versicherers. Da der Zeitwert durch einen Wiederbeschaffungswert ausgedrückt wird und einige versicherte Objekte in der Regel nur neu erworben werden können, gibt es bestimmte Bereiche die prinzipiell zum Neuwert versichert werden. Als Beispiel ist hier die Wohngebäudeversicherung zu nennen. Ein Schaden am Dach der beispielsweise durch das versicherte Risiko Blitz entseht, kann nicht durch gebrachte Ziegel repariert werden. Ebenso verhält es sich bei der Hausratsversicherung, die im Fall eines Brandes auch den Neuwert ersetzt, da es keiner Person zumutbar zum beispiel gebrauchte Unterwäsche zu erwerben.
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