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VORSORGEVERSICHERUNGEN

Risikovorsorge und Kapitalvorsorge

Privatkunden können zur finanziellen Absicherung bestimmter Lebensrisiken verschiedene Vorsorgeversicherungen abschließen. Hierbei hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, entweder sich selbst oder andere Personen abzusichern, die namentlich benannt werden können.

Generell wird zwischen Vorsorgeversicherungen unterschieden, bei denen die vertraglich festgelegte Versicherungsleistung am Ende der Laufzeit oder bei Fälligkeit garantiert erbracht wird und anderen Vorsorgeversicherungen, bei denen die Versicherungsleistung nur fällig wird, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Letztere werden auch als Risikovorsorgeversicherungen bezeichnet.

Eine Vorsorgeversicherung, bei der die Leistung garantiert ausgezahlt wird, ist jede Form der Altersvorsorgeversicherung oder eine Lebensversicherung. Versicherungen dieser Art dienen dem Kapitalaufbau für bestimmte Zeiten im Leben des Versicherungsnehmers wie beispielsweise den Altersruhestand. Der Zeitpunkt der Fälligkeit einer solchen Vorsorgeversicherung kann individuell vereinbart werden, so dass beispielsweise mit Ablauf der Vertragslaufzeit oder mit Erreichen eines bestimmten Geburtstages des Versicherungsnehmers die Zahlung fällig wird. Wenn die Vertragsbedingungen dies vorsehen kann zwischen einer Kapitalauszahlung und lebenslangen Rentenzahlungen gewählt werden. Bei einer Risikovorsorgeversicherung wie beispielsweise einer Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen wird ein bestimmtes Risiko abgesichert, so dass die Versicherungsleistung nur dann fällig wird, wenn das versicherte Ereignis tatsächlich eintritt. Erleidet der Versicherungsnehmer beispielsweise während der Vertragslaufzeit einen Unfall werden je nach konkreter Vertragsgestaltung eine Kapitalzahlung oder monatliche Rentenleistungen und gegebenenfalls Invaliditätszahlungen fällig. Auch Risikolebensversicherungen zählen zu dieser Art der Vorsorge, wobei hier die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers im Mittelpunkt steht, da die Versicherungsleistung fällig wird, wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit in Folge eines Unfalls verstirbt.

Unabhängig von der Art der Vorsorgeversicherung kann der Begünstigte der Versicherungsleistungen entweder der Versicherungsnehmer selbst sein, d.h. die Person, die die laufenden Versicherungsbeiträge zahlt, oder eine andere Person, die dann als versicherte Person bezeichnet wird. Die versicherte Person kann z.B. der Lebenspartner, ein Kind oder die gesetzlichen Erben des Versicherungsnehmers sein. Die versicherte Person wird entweder namentlich benannt oder anhand ihrer Beziehung zum Versicherungsnehmer identifiziert. Das Bezugsrecht kann während der Vertragslaufzeit geändert werden, sofern vereinbart wurde, dass die versicherte Person widerruflich festgelegt wurde.

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