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VOLLVERSICHERUNG

Was ist eine Vollversicherung?

Die Vollversicherung ist ein Begriff aus dem Bereich der Privaten Krankenversicherung und wird auch Kranken-Vollversicherung genannt. Sie ist keine Zusatzversicherung, sondern für sich genommen eine vollwertige Versicherung, die bei Privatpatienten die Kosten deckt, die im Krankheitsfall entstehen.

Der Versicherungsschutz umfasst hierbei die medizinische Versorgung im ambulanten und stationären Bereich, Medikamente und Heilmittel, Sehhilfen, Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnbehandlungen, Zahnersatz und so weiter. Die Höhe der jeweiligen Übernahme richtet sich nach den konkreten vertraglichen Vereinbarungen. In der Regel werden für Behandlungen und Krankenhausaufenhalte 100 Prozent erstattet, im Bereich der Medikamente, Sehhilfen, Zahnersatz etc. richtet sich die prozentuale Erstattungshöhe nach den individuellen Vertragsleistungen.

Die Kranken-Vollversicherung wendet sich an Privatpersonen, deren jährliches Bruttoeinkommen aktuell nicht unter 48150 Euro liegt und ist vor allem gedacht für selbständige Personen, für Beamte und auch für freiberuflich Tätige. Die Kosten für die Vollversicherung werden berechnet anhand von Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht. Bei der Aufnahme in die Versicherung ist in der Regel mitzuteilen, welche Vorerkrankungen und Operationen in den letzten Jahren gegeben waren.

Die Versicherten haben die freie Krankenhauswahl und die freie Arztwahl. Die Versicherung selbst basiert, im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenversicherung, auf dem Prinzip der Kostenerstattung, bei der der Versicherungsnehmer in Vorleistung geht.
Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Versicherung ist später nur noch sehr selten möglich und in der Regel nicht mehr nach dem 55. Lebensjahr. Die Möglichkeit besteht meist nur im Fall von Arbeitslosigkeit und wenn das jährliche Einkommen unterhalb der o.g. Grenze liegt.

Mit dem Eintritt in die Kranken-Vollversicherung ist eine Wartezeit üblich, bevor erstmals Kosten erstattet werden, es sei denn, man ist nahtlos von einer anderen Versicherung gewechselt. Die Wartezeit ist drei Monate. Ausnahmen sind Unfälle und Notfälle.

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