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VERSICHERUNGSPFLICHTGRENZE

Versicherungspflichtgrenze für GKV / PKV

Mit der Versicherungspflichtgrenze wird in der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt, wie hoch das jährliche oder monatliche Bruttoarbeitseinkommen des Versicherten sein muss, um der Versicherungspflicht nicht mehr zu unterliegen. Die Versicherungspflichtgrenze wird in der Regel jährlich neu festgelegt und beträgt für das Jahr 2008 genau 48.150 Euro, das sind 4.012,50 Euro monatlich.

Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt diese Höhe übersteigt, haben Wahlmöglichkeiten. Entweder sich bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied oder sie entschließen sich, in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Diese Entscheidung sollte immer genau abgewägt werden. Zwar bieten private Krankenkassen unter Umständen bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung an, doch ist zum Beispiel eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen bei der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen; hier muss jedes Mitglied mit entsprechenden Beiträgen versichert werden (siehe Familienversicherung).

Wer also als Arbeitnehmer ein entsprechend hohes Arbeitsentgelt hat, um sich privat zu versichern, aber gleichzeitig noch eine Ehefrau und zwei Kinder, die mitversichert werden müssen, der sollte sich immer im Vorfeld Angebote der privaten Versicherer einholen, um zu vergleichen, ob ihn nicht letzten Endes ein Wechsel in die private Krankenversicherung teuer zu stehen kommt.

Ähnlich verhält sich das auch bei chronisch kranken Versicherten, in der privaten Krankenversicherung werden bestimmte Leistungen bei bereits bekannten Erkrankungen von vornherein ausgeschlossen oder sind nur gegen einen hohen Tarifaufschlag zu bekommen.

Wer aufgrund seines hohen Arbeitsentgelts vorschnell einen Wechsel in die private Krankenversicherung anstrebt, kann diese Entscheidung durchaus einmal bereuen und ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich.

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