Die Selbstbeteiligung ist in der Versicherungsbranche eine mögliche Form, mit der der Versicherte die Höhe des Beitrags beeinflussen kann. In der Regel ist es so, dass je höher die Selbstbeteiligung ist, desto geringer ist der Versicherungsbeitrag. Diesen Betrag hat der Versicherte dann im Schadenfall selbst zu tragen.
Das bedeutend zum Beispiel im Schadenfall bei einer Teilkaskoversicherung mit 500 Euro Selbstbeteiligung eine günstige Versicherungsprämie, aber bei einem tatsächlichen Schaden von 800 Euro muss der Versicherte 500 Euro selbst tragen, wie in der Police vereinbart wurde.
Im Bereich der Krankenversicherungen wird der Begriff Selbstbeteiligung durch den Begriff Zuzahlungen ersetzt. Dabei ist im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung eine Reihe von Zuzahlungen von vornherein gesetzlich festgelegt. Der Versicherte hat nicht selbst die Wahl zu entscheiden, sondern er muss sich beteiligen, so zum Beispiel beim Zahnersatz, an den Krankenhauskosten und auch an den Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente, es sei denn, er wählt Medikamente, die aufgrund ihres Preises von der Zuzahlung befreit sind.
Zusätzlich gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen jetzt auch die sogenannten Wahltarife. Dabei kann der Versicherte mit Bonusleistungen von der Krankenkasse rechnen, wenn er bestimmte Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Das Ziel, das die Krankenkassen damit verfolgen ist in erster Linie den Versicherten zu bewegen, wohlüberlegt mir den Leistungsangeboten umzugehen und diese nicht unüberlegt zu beanspruchen. Damit werden auch Versicherte belohnt, die weniger häufig oder gar nicht zu Arzt gegen. Dabei sind selbstverständlich Arztbesuche, die der Gesundheitsvorsorge dienen, nicht inbegriffen.
Ob die gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbeteiligungen oder Zuzahlungen im Gesundheitswesen die gewünschten positiven Effekte haben ist umstritten. Auf jeden Fall führen sie aber dazu, dass sozial Schwache sich dringende Arztbesuche oder auch wichtige Medikamente nicht leisten können.
|