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SCHADENVERSICHERER

Schadenversicherer

Schadenversicherer sind im Bereich des Versicherungsmarktes diejenigen Versicherer, die spezielle Versicherungsarten anbieten, die Schadensversicherungen. Schadenversicherungen sind z.B. Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen oder Hausratversicherungen, zusammenfassend also alle Versicherungen, die entstandene Schäden abdecken und regulieren.

Grundsätzlich kann man sagen, dass fast jede bekannte Versicherungsgesellschaft zugleich ein Schadensversicherer ist. Allerdings gibt es zwischen den Gesellschaften Unterschiede hinsichtlich Preisen und Leistungen. Wichtig ist für den Versicherungsnehmer, genau auf die Inhalte bei Abschluss des Versicherungsvertrages zu achten.

Zunächst kann man sich relativ leicht (z.B. im Internet) informieren, welcher Schadensversicherer welche Leistungen anbietet und was diese kosten. Ein generelles Problem bei der Schadensversicherung ist jedoch, dass die Angebote bzw. Leistungen oftmals etwas undurchsichtig sein können. Schließt man z.B. eine Hausratversicherung ab, muss man darauf achten, dass die versicherte Summe pro Quadratmeter Wohnfläche nicht zu gering ist, da ansonsten eine Unterversicherung besteht und ein entstandener Schaden nur zum Teil ersetzt wird.
Zudem gibt es gerade im Bereich der Hausratversicherung Schäden, die nicht automatisch abgesichert sind, wie z.B. Schäden durch Überspannung oder Glasbruch bei besonders wertvollen Gegenständen. Diese Gefahren müssen zumeist separat versichert werden, was aber nur wenige Personen wissen.

Bei allen Arten von Schadensversicherungen sollte man darauf achten, die Versicherungssummen nicht zu niedrig zu wählen. Drei Millionen Euro Versicherungssumme bei Personenschäden im Rahmen einer Haftpflichtversicherung klingt z.B. zunächst sehr hoch, kann aber durch Verkettung von unglücklichen Umständen schnell erreicht werden.
Ein weiteres "Problem" bei Schadenversicherern kann unter Umständen sein, dass entstandene Schäden nicht ersetzt werden, weil der Versicherer argumentiert, man hätte grob fahrlässig gehandelt. Laut den meisten Versicherern darf man z.B. auf der Straße mit dem KFZ eine Vollbremsung durchführen, falls sich ein großer Hund auf der Fahrbahn befindet, um einen Aufprall zu vermeiden. Bremst man jedoch wegen eines kleineren Hundes und verursacht dadurch einen Unfall, wird evt. grobe Fahrlässigkeit unterstellt und die KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden nicht. Doch wer kann in Sekundenbruchteilen entscheiden, ab wann ein Hund zu klein ist?!

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