Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ist eine Rechengröße des Einkommens von Arbeitnehmern, das für die Krankenversicherungen eine wichtige Rolle spielt. Wird mit dem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die Pflichtversicherungsgrenze überschritten, bedeutet das für einen Arbeitnehmer, dass er unter bestimmten Umständen von der Versicherungspflicht zur GKV befreit wird. Das heißt natürlich nicht, dass er sich nicht mehr versichern muss. Aber der Versicherte kann selbst entscheiden, ob er sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern möchte. Dabei spielt die jeweils gültige Pflichtversicherungsgrenze eine entscheidende Rolle. Sie bezeichnet die obere Grenze, bis zu der Arbeiter und Angestellte der Versicherungspflicht unterliegen. Für die Berechnung des Jahresarbeitsentgelts wird das Bruttogehalt mit zwölf multipliziert, dazu kommen Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie pauschal vergütete Überstunden. Nicht zum regelmäßigen JAE gehören lohnsteuerfreie Zulagen des Arbeitgebers, Familienzuschläge und Einnahmen, die nicht regelmäßig gezahlt werden, wie zum Beispiel Erfolgsprämien. Das Jahresarbeitsentgelt wir immer zu Beginn eines neuen Jahres, bei Antritt eines neuen Arbeitsverhältnisses oder bei erfolgten Gehaltserhöhungen berechnet. Wird die regelmäßige Jahresarbeitsentgeltgrenze drei Jahre in Folge überschritten, ist der betroffene Arbeitnehmer pflichtversicherungsfrei. Anders als früher endet die Versicherungspflicht nicht sofort, wenn in einem Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird. Wer einmal versicherungsfrei ist, ist das auch nicht für die Ewigkeit. Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem Jahr wieder unterschritten, dann tritt sofort wieder die GKV-Versicherungspflicht ein.
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