Die Personenversicherung umfasst im Sinne eines Oberbegriffes alle Arten von Versicherungen, die sich auf Personen direkt beziehen. Hierzu gehören in der Hauptsache folgende fünf Versicherungen: die Krankenversicherung, die Lebensversicherung, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Krankenversicherung ist im Wesentlichen zuständig für die Übernahme der Kosten bei der Früherkennung und der Vermeidung von Krankheiten. Sie kommt ferner für die Kosten gesetzlich geregelter Vorsorgeuntersuchungen auf, wie auch für die Nachsorge und für begründete Rehabilitationen. Die Krankenversicherung ist unterteilt in einen gesetzlichen und einen privaten Zweig. Die Grundlage für die gesetzliche Krankenversicherung bildet das Sozialgesetzbuch. Die private Krankenversicherung ist eine rein freiwillige Versicherung bei privatrechtlichen Versicherungsunternehmen (private Krankenkassen).
Die Lebensversicherung sichert einerseits Hinterbliebene im Todesfall des Versicherungsnehmers finanziell ab und dient andererseits üblicherweise der eigenen Altersvorsorge. Die Unfallversicherung versichert in Bezug auf die finanziellen Folgen nach einem Unfall, so zum Beispiel bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit, bzw. Invalidität. Die Rentenversicherung ist zuständig für die finanzielle Absicherung im Alter, sei es durch Auszahlung einer monatlichen Rente oder durch eine Kapitalauszahlung. Die gesetzliche Rentenversicherung ist hierbei Bestandteil eines Arbeitsverhältnisses, die private Rentenversicherung hingegen ist eine freiwillige Versicherung, die zusätzlich der Altersvorsorge dient.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt die Kosten, die entstehen, wenn einer beruflich ausgeübten Tätigkeit auf Grund von Krankheit oder Unfall nicht mehr nachgegangen werden kann.
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