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FAMILIENVERSICHERUNG

Familienversicherung

Wenn auch viele über die gesetzliche Krankenversicherung und ihre Leistungen die Nase rümpfen und die private Krankenversicherung bevorzugen, so ist doch die Möglichkeit, in der gesetzlichen Krankenversicherung Familienmitglieder im Rahmen der Familienversicherung mitzuversichern ein Vorteil von unschätzbarem materiellen Wert und spiegelt ein Stück des Sozialsystems von seiner positiven Seite wider.

So können im Rahmen der Familienversicherung der Ehepartner, die Kinder und auch sogar der eingetragene Lebenspartner des gleichen Geschlechts beitragsfrei mitversichert werden. Einzige wichtige Voraussetzung für die beitragsfreie Familienversicherung ist, dass die zu versichernden Personen in Deutschland wohnen und nicht anderweitig verpflichtet sind sich zu versichern oder von der Pflicht sich zu versichern befreit sind.

Die Familienversicherung hat sogar Vorrang gegenüber einer Versicherungspflicht für Studenten oder Praktikanten. Allerdings darf das Einkommen des Mitzuversichernden monatlich nicht 350 Euro übersteigen. Für geringfügig Beschäftigte liegt die Obergrenze sogar bei 400 Euro.

Diese beitragsfreie Familienversicherung kostet die Krankenkassen einen beträchtlichen Anteil ihrer Leistungen und ist aus diesem Grund in bestimmten Fällen nicht möglich. So können zum Beispiel selbstständige Ehepartner mit geringem Einkommen nicht beitragsfrei versichert werden. Das trifft auch für Ehepartner zu, die sich im Mutterschutz oder in der sogenannten Elternzeit befinden, wenn sie nicht auch schon vorher eine gesetzliche Krankenversicherung über eine gesetzliche Krankenkasse hatten.

Alle Kinder der gesetzlich Versicherten sind immer bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei versichert. Wenn allerdings ein Elternteil privat versichert und ein höheres Einkommen erzielt als der gesetzlich Versicherte gilt diese Regelung nicht.

So gibt es im Zusammenhang mit der Familienversicherung noch die eine oder andere besondere Regelung zu beachten, die genauen Informationen darüber bekommt der Versicherte bei seiner Krankenkasse oder er liest im Internet an den entsprechenden Quellen nach.

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