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EIGENANTEIL

Eigenanteil bei Versicherungen

Der Begriff Eigenanteil bezieht sich im Versicherungswesen auf den Anteil, den der in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte für medizinische Leistungen im weitesten Sinn zu erbringen hat.
In der Regel ist der Eigenanteil als Betrag festgelegt. Alles, was über diesen Betrag hinaus geht, wird von der Versicherung getragen.

Beispielhaft zu nennen wären hier vielleicht orthopädische Schuhe, hier ist ein Eigenanteil festgelegt, der dem Anteil ungefähr entspricht den der Patient hätte bezahlen müssen, um sich normale Schuhe zu kaufen, den Betrag, der über diese Kosten hinausgeht, zahlt die Krankenversicherung.

Für Massagen oder medizinische Bäder haben die Patienten ebenso einen Eigenanteil zu entrichten, der 10% der Gesamtkosten beträgt. Als Höchstbetrag ist hier 10 Euro und als Minimalbetrag sind 5 Euro festgelegt.
Ein bestimmter Eigenanteil ist auch für andere Heil- und Hilfsmittel vorgesehen. Bei Heilmitteln sind das 10% der Kosten und darüber hinaus noch 10 Euro je Verordnung.
Für alle stationären Rehabilitationsmaßnahmen haben die Versicherten ebenfalls einen Eigenanteil zu leisten.
Seit der letzten Gesundheitsreform wird auch beim Zahnersatz nur noch ein auf den Befund orientierter fester Zuschuss durch die Krankenkasse gezahlt. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten muss der Patient als Eigenanteil tragen. Es ist empfehlenswert für Versicherte eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen, da der zu erbringende Eigenanteil bei Zahnersatz beispielsweise für Zahnimplantate sehr hoch sein kann und für den Versicherten eine extrem hohe finanzielle Belastung darstellen kann.

Zusammenfassend ist zu erwähnen, dass der Eigenanteil nicht mit den Zuzahlungen zu verwechseln oder gleichzusetzen ist, so sind die Zuzahlungen für Medikamente oder die Praxisgebühren kein Eigenanteil in der Definition der Krankenversicherung. Die entsprechenden Erklärungen dazu sind allerdings etwas verwirrend. Die Begriffe Eigenanteil oder Zuzahlung werden nicht immer korrekt verwendet.

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